Die Meinungs- und Informationsfreiheit hat Grenzen, wenn Kinder und Jugendliche durch Medieninhalte gefährdet werden könnten. Hier informieren Sie sich, was „Software-Kindermädchen“ leisten und wie Sie beim Jugendmedienschutz mitmachen können.
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Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
Private Rundfunkstationen werden durch die Landesmedienanstalten zugelassen und kontrolliert. Die zentrale Koordinationsstelle ist die Arbeitsgemeinschaft der...
mehr >Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) ist Ansprechpartner bei gesetzlichen, erzieherischen und strukturellen Fragen des Kinder- und...
mehr >Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor rechtsradikaler Musik, Gewaltvideos oder pornografischen Internetseiten. Deshalb indiziert die Bundesprüfstelle für...
mehr >Deutscher Presserat
Falsche Darstellungen, unerlaubte Namensnennungen, Eingriffe in die Privatsphäre: Nicht immer sind Journalisten ihrer Berufsethik treu. 1956 wurde deshalb der Deutsche...
mehr >Deutscher Werberat
Beim Werberat können sich Bürger und Institutionen über ihrer Meinung nach diskriminierende oder jugendgefährdende Werbekampagnen beschweren.
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