Privaten Rundfunk gibt es in Deutschland seit Mitte der 80er-Jahre. Die Weichen für das „duale Rundfunksystem“ stellte 1987 ein Rundfunkstaatsvertrag: Privates Radio und privates Fernsehen unterliegen gesetzlichen Anforderungen, deren Umsetzung die Landesmedienanstalten regeln.
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Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
Private Rundfunkstationen werden durch die Landesmedienanstalten zugelassen und kontrolliert. Die zentrale Koordinationsstelle ist die Arbeitsgemeinschaft der...
mehr >Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Wer im Südosten Deutschlands Bilder und Töne über den Äther schicken will, kommt an ihr nicht vorbei: Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) vergibt die...
mehr >Bremische Landesmedienanstalt
Wer an der Weser privaten Rundfunk machen möchte, hat – zumindest für den Raum Bremen und Bremerhaven – hier die wichtigste Anlaufstelle: Entsprechende Sendelizenzen...
mehr >Hessische Landesanstalt für Privaten Rundfunk
Kein Empfang? Dann hilft ein Besuch auf den Seiten der Hessischen Landesanstalt für Privaten Rundfunk (LPR Hessen).
mehr >Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
Hier wird entschieden, wer im Südwesten der Republik „on air“ gehen darf: Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) plant und fördert die...
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