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Demokratie in Deutschland

Das Grundgesetz ist das Herzstück der Demokratie in Deutschland. Es sollte nur ein Proviso­rium sein, jetzt besteht es seit 1949.

Hans Vorländer, 27.11.2019
Deutscher Bundestag
© Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger

Bonn sollte nicht werden wie Weimar, aber Berlin sollte bleiben, wie Bonn geworden war – was wie eine verschlungene Städtehistorie klingt, ist nichts weniger als die wechselvolle Geschichte der bundesdeutschen Demokratie, des Scheiterns ihres Vorläufers, ihrer Wiederbegründung und ihrer Veränderung im 20. Jahrhundert. Das Grundgesetz, am 23. Mai 1949 in Bonn verkündet, hob die Bundesrepublik Deutschland aus der Taufe. Es sollte nur ein „Provisorium“ sein, denn wenig später, im Oktober desselben Jahres, gründete sich ein zweiter deutscher Staat, die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Eine Folge des Zweiten Weltkriegs und des  Zusammenbruchs der nationalsozialistischen Diktatur. Das Grundgesetz war als Übergangsverfassung gedacht und wurde daher nicht „Verfassung“ genannt und auch nicht vom Volk, sondern von den bereits bestehenden Ländern, mit Ausnahme Bayerns, ratifiziert. Es sollte so lange gelten, bis Deutschland in Einheit und Freiheit wiedervereinigt war.

Parlament und Regierung gestärkt

Doch kam es 1990, als die Wiedervereinigung von Ost und West vollzogen werden konnte, anders als gedacht. Das Grundgesetz überdauerte und wurde zur gesamtdeutschen Verfassung, auch wenn Regierung und Parlament von Bonn nach Berlin umzogen – verbunden mit der Erwartung, dass die Errungenschaften einer stabilen, von ihren Bürgerinnen und Bürgern getragenen Demokratie auch im vereinigten Deutschland Bestand hätten. Berlin sollte bleiben, wie Bonn geworden war.

Auch wenn das Grundgesetz seinen Geltungsanspruch unter den Vorbehalt der Vorläufigkeit gestellt hatte und stets Erinnerung an den Verlust nationalstaatlicher Einheit blieb, war es doch von Anfang an mehr – ein Bauplan, der den Weststaat sicher für die Demokratie machen sollte. Das Grundgesetz sollte sich von den Vorgängerverfassungen unterscheiden und dabei Institutionen und Schutzvorkehrungen schaffen, die ein nochmaliges Scheitern einer freiheitlichen Republik wie der Weimarer Republik, der ersten von 1918 bis 1933 bestehenden parlamentarischen Demokratie in Deutschland, verhinderten. So hatte der Parlamentarische Rat, eine Art verfassungsgebende Versammlung, die aus Delegierten der Länderparlamente bestand, Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Republik zu ziehen versucht: Er überwand für wesentlich erachtete Strukturdefekte der Weimarer Reichsverfassung, vor allem die Dualstruktur von parlamentarischem und präsidentiellem System. Das Parlament und die Regierung, der Kanzler beziehungsweise die Kanzlerin, wurden gestärkt, der ­Bundespräsident im Wesentlichen auf repräsentative Befugnisse beschränkt. Parteien wurden in ihrer Bedeutung für den politischen Willensbildungsprozess hervorgehoben; zugleich sollten antidemokratische Kräfte, vor allem verfassungswidrige Parteien, verboten werden können. Das waren Maßnahmen, um der Demokratie Stabilität zu geben, sie nicht wieder, wie für Weimar diagnostiziert, den Feinden der Demokratie auszuliefern.

Unantastbarkeit der Menschenwürde

So verbot das Bundesverfassungsgericht dann auch eine Nachfolgepartei der Nationalsozialisten, wenig später auch die Kommunistische Partei. Darin fand sich der antitotalitäre Konsens der jungen Bundesrepublik wieder, Abkehr vom Nationalsozialismus der Vergangenheit auf der einen Seite und Abgrenzung vom zweiten deutschen Staat auf der anderen Seite. Dieser wiederum verstand sich, nicht zuletzt unter sowjetischem Einfluss, als kommunistische Antithese zur als „revanchistisch“ bezeichneten Bundesrepublik. Die DDR-Verfassung hatte zwar in Teilen an die Weimarer Verfassung angeknüpft, doch machte sich schnell der Führungsanspruch der Sozialistischen Einheitspartei (SED) bemerkbar, der den politischen Willens- und Entscheidungsprozess überlagerte, Opposition nicht zuließ und das politische System zentralistisch zuschnitt. So wurde auch die Eigenständigkeit der Länder früh, 1952, abgeschafft. Weitere Revisionen der DDR-Verfassung folgten; sie befestigten die Einparteienherrschaft der SED und die „unverbrüchliche Freundschaft“ zur Sowjetunion.

Bundesrepublik und DDR standen sich antagonistisch gegenüber, sie waren Speerspitzen in dem, was  „Wettbewerb der Systeme“, zwischen Demokratie und Kapitalismus hier und Sozialismus und Kommunismus dort,  genannt wurde. Zugleich konnten sich West- und Oststaat auch stabilisieren, weil sie an der Front des geo- und machtpolitischen Ost-West-Konflikts platziert waren. Die DDR wurde von der Sowjetunion gestützt, die Bundesrepublik Deutschland von den Westalliierten ökonomisch wie politisch unterstützt. Damit aber war der Oststaat gänzlich vom Wohlwollen und der außenpolitischen Regie der Sowjetunion abhängig. Innenpolitisch war kaum Spielraum vorhanden.

Auseinandersetzung mit der Vergangenheit

Für die Bundesrepublik hatte die auch vom ersten Kanzler Konrad Adenauer aktiv betriebene Westbindung indes nur Vorteile: Der wirtschaftliche Wiederaufstieg und die Einbettung in den Prozess der europäischen Integration begünstigten entscheidend auch die innere Demokratisierung und Liberalisierung, die sich dann vor allem in den späten 1960er-Jahren, zunächst in den Studentenprotesten, dann in einer neuen, von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) unter Bundeskanzler Willy Brandt geführten Bundesregierung Bahn brachen. Hinzu trat, was man „Selbstfindung“ der bundesrepublikanischen Demokratie nennen könnte: eine kritische Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit und eine Identifikation mit grundlegenden Prinzipien und Werten des Grundgesetzes.

Das Grundgesetz selbst war schon ein Reflex auf den Zusammenbruch der Weimarer Verfassung und die nationalsozialistische Diktatur gewesen. Denn neben der Kräftigung des parlamentarischen Regierungssystems mit der starken, nur durch konstruktives Misstrauensvotum zu erschütternden Stellung des Kanzlers trat in der Verfassung von 1949 ein Leitgedanke hervor, der sowohl das Normengefüge wie das Selbstverständnis der westdeutschen Demokratie prägen sollte: die Unantastbarkeit der Menschenwürde. „Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, so heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Das war ein bewusster Kontrapunkt zum menschenverachtenden Regime der NS-Diktatur und bedeutete eine Innovation in der Geschichte moderner Verfassungen. Nie zuvor war dieser Grundsatz in einer Verfassung normiert worden; später folgten andere Verfassungen, beispielsweise die aus Südafrika nach dem Fall des Apartheid-Regimes. Vor allem aber schloss sich an diesen Artikel die Bestimmung an, dass Grundrechte unmittelbar gelten und in ihrem Wesensgehalt von staatlichen Gewalten nicht angetastet werden durften. Diese Grundrechtsbindung, die Garantie des Rechtsschutzes und die Verfassungsbindung des Gesetzgebers ließen die Demokratie des Grundgesetzes zu einer Verfassungsdemokratie werden, die keinen Zweifel am Vorrang der Verfassung und der durch sie gewährleisteten Grundrechte zuließ. Auch und besonders die Einrichtung eines gesonderten Verfassungsgerichts erwies sich als Glücksfall und als äußerst folgenreich: Die Verfassungsgerichtsbarkeit verlieh dem Grundgesetz selbst eine eigene Stimme im politischen Alltag und entwickelte es qua autoritativer Interpretation fort. Zum anderen sollte sie demokratische Entwicklungshilfe geben.

„Verfassungspatriotismus“

Das  galt in mehreren Hinsichten. Vor allem bei der Etablierung und Durchsetzung der für Demokratien wesentlichen Rechte auf Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit war die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von großer Bedeutung. Dabei riskierte es durchaus den Konflikt mit der Bundesregierung – so etwa, als Bundeskanzler Adenauer ein Regierungsfernsehen einführen wollte. Das Gericht hielt dies mit den Grundsätzen der Meinungsfreiheit für nicht vereinbar. Auch hat es mehrfach die Meinungsfreiheit als so „konstitutiv“ für die Demokratie erklärt, dass dahinter auch ökonomische Interessen Privater zurückstehen müssten – damit war auch eine neue, sogenannte „Drittwirkung“ von Grundrechten formuliert, die darauf zielt, Grundrechte auch zwischen Bürgern für durchsetzbar zu erklären und nicht nur zwischen Staat und Individuen. In der Folge hat sich das Gericht auch immer wieder auf die Seite der Bürgerinnen und Bürger geschlagen. Mittels der individuellen Verfassungsbeschwerde ist es möglich, unter bestimmten Umständen direkt vor das Verfassungsgericht, das seinen Sitz in Karlsruhe, also weit weg von Berlin, in räumlich sichtbarer Distanz zur Politik hat, zu ziehen. Das Gericht ist mittlerweile zu einem Anwalt des Bürgers geworden, es hat „Macht“ als Interpret der Verfassung, als Streit­schlichter und Schiedsrichter in der politischen Auseinandersetzung gewonnen. Es besitzt, wie Befragungen zeigen, ein besonders hohes institutionelles Vertrauen der Menschen.

Das Verfassungsgericht hat, gerade weil es auch in Phasen großer parteipolitischer Polarisierung mit seinen Entscheidungen zu befrieden verstand, wesentlich dazu beigetragen, dass das Grundgesetz zu einer die Gesellschaft integrierenden Verfassung geworden ist. Das war so 1949 nicht vorauszusehen. Aber es entwickelte sich über Jahrzehnte etwas, das der Politikwissenschaftler Dolf Sternberger „Verfassungspatriotismus“ nannte, eine besondere Form der Anerkennung und Wertschätzung des Grundgesetzes als Grundlage des Staates. Offensichtlich verbanden die Bürgerinnen und Bürger mit der Verfassung die fundamentalen Grundrechte und die demokratischen Errungenschaften und hielten sie für so bedeutsam, dass sie sich damit identifizierten. Kurzum: Die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland hatte nunmehr genau die Unterstützung durch ihre Bürgerinnen und Bürger erreicht, von der Weimar zu wenig hatte, weshalb sie der Selbstzerstörung nicht Einhalt gebieten konnte.

Die DDR hingegen hatte an Legitimation bei ihren Bürgern verloren. Schon zu Beginn der 1980er-Jahre wurden die wirtschaftlichen Schwierigkeiten immer größer, die öffentliche Infrastruktur befand sich in einem maroden Zustand, zugleich regte sich immer stärker der Protest – vor allem im Umfeld der Kirchen, die Schutzräume boten. Das änderte indes nichts an der politischen Repression Oppositioneller, die verhaftet oder ausgewiesen wurden. Im 40. Jahr der DDR versuchten viele Menschen, über Ungarn und Prag in die Bundesrepublik zu flüchten. Zugleich forderten Bürgerinnen und Bürger Reisefreiheit und Reformen – so wie es Gorbatschow in der Sowjetunion mit seiner Politik von Glasnost und Perestroika vorgemacht hatte. Im Oktober 1989 versammelten sich Tausende Menschen mit dem Slogan „Wir sind das Volk“ zu Protestmärschen in Dresden, Leipzig und anderen Städten. Am 9. November fiel in Berlin die Mauer. Die Revolu­tion auf der Straße war erfolgreich; am 18. März 1990 fanden die ersten wirklich freien Wahlen zur Volkskammer der DDR statt. Damit aber war auch der Weg vorgezeichnet, der zur deutschen Vereinigung führen sollte. Bereits im Dezember zuvor waren in Dresden, beim Besuch des westdeutschen Kanzlers Helmut Kohl, Spruchbänder zu sehen, auf denen „Wir sind ein Volk“ zu lesen war.

Der Prozess der Wiedervereinigung

Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 ließ manche Fragen neu stellen. Würde sich die Bonner Demokratie auch in einem na­tionalstaatlichen Rahmen fortschreiben und bewähren können? Mit dem Beschluss von 1992, die Hauptstadt nach Berlin zu verlegen, verbanden sich Befürchtungen, dass vereinigte Deutschland werde nunmehr „östlicher“, würde sich seiner starken Westintegration entledigen und als Macht in der Mittellage Europas eine unberechenbare „Schaukel“- und Machtpolitik zwischen Ost und West betreiben, wie sie etwa dem deutschen Kaiserreich unter Bismarck attestiert worden war. Und schließlich: Welchen Verlauf würde die innerdeutsche Vereinigung nehmen, wie würden die Erfahrungen und Bedürfnisse der Ostdeutschen Eingang finden?

Viele der Befürchtungen erledigten sich rasch. Da schon der Weg zur Vereinigung nicht nur mit den vier Alliierten abgestimmt werden musste, sondern auch in den europäischen Einigungsprozess eingebettet blieb, nicht zuletzt auch die Ängste Frankreichs vor einer (währungs-)starken Wirtschaftsmacht Deutschland mit der Einführung des Euro besänftigt werden konnten, zerstoben Schreckensszenarien über eine neue potenzielle Unzuverlässigkeit Deutschlands relativ schnell. Die forcierte Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion zwischen Bundesrepublik und DDR noch vor der staatlichen Vereinigung beschleunigte den Prozess, der mit dem Einigungsvertrag zur Herstellung der Einheit abschloss. Dieser führte über den Beitritt der ebenfalls zum 3. Oktober 1990 wiederbegründeten Länder auf dem Territorium der DDR zum Geltungsgebiet des Grundgesetzes. Damit verbunden war ein schneller Institutionentransfer von West nach Ost, ein radikaler Elitenwechsel und der Versuch, aus einer maroden Planwirtschaft eine funktionierende Marktwirtschaft zu machen.

Protesthaltung im Osten

Die Schnelligkeit hatte ihren Preis. Da viele Betriebe aus der sozialistischen Mangelwirtschaft nicht mehr rentabel waren, wurden sehr viele Menschen arbeitslos. Die für diesen Transformationsprozess zuständige „Treuhandanstalt“ ist bis heute das Symbol von Massenentlassungen und Entwertung von Erwerbsbiografien geblieben – auch wenn in den vergangenen 30 Jahren neue Jobs geschaffen werden konnten und die Arbeitslosigkeit heute fast den Quoten in Westdeutschland entspricht. Aber eine Reihe von strukturellen Faktoren sorgen bis heute bei vielen in Ostdeutschland für ein Gefühl, „Bürger zweiter Klasse“ zu sein: die starken demografischen Veränderungen – viele Menschen sind von Ost nach West gezogen; das Gefälle zwischen städtischen Ballungszentren und ländlich entvölkerten, zugleich überalterten Regionen; das geringere Gehalts- und Lohnniveau; längere Arbeitszeiten.

Dabei wird die eigene persönliche Lage, das ergeben Befragungen, durchaus positiv bis sehr positiv eingeschätzt. Aber gleichzeitig sagen viele Ostdeutsche, dass ihre Leistungen in den letzten, für sie harten Jahre des beständigen Wandels von den Westdeutschen nicht hinreichend gewürdigt und anerkannt werden. Vielfach auch wird Politik und Medien eine rein westlich dominierte Sichtweise attestiert, die die besondere Situation des Ostens nicht oder nur unzureichend einfange. Aus diesen und anderen Gefühlen und Befunden erklärt sich auch die seit einigen Jahren beobachtbare Protesthaltung, die sich auch im Wahlverhalten für rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien zum Ausdruck bringt. Vieles deutet auf den Charakter einer nachholenden Revolte gegen den Westen hin.

Grundgesetz wird wertgeschätzt

Das schlägt sich zwar auch in den Einstellungen gegenüber der Demokratie nieder. Ihr wird als Idee in West- wie – etwas geringer – in Ostdeutschland mit großer Mehrheit zugestimmt. Doch überwiegt im Osten stärker als im Westen die Skepsis, dass die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland wirklich gut funktioniere. Hier lagen West und Ost schon einmal näher beieinander. Die überall in Europa und Nordamerika beobachtbaren gesellschaftlichen Polarisierungen und politischen Verwerfungen machen sich in Ostdeutschland besonders bemerkbar, weil dort in den letzten drei Jahrzehnten der Wandel in Gesellschaft und Politik besonders schnell und radikal vonstattenging.

Da ist es beruhigend zu wissen, dass das Grundgesetz als gesamtdeutsche Verfassung auch in Ostdeutschland wertgeschätzt wird – obwohl viele der Bürgerrechtler aus der Zeit der friedlichen Revolution von 1989/90 eine neue gesamtdeutsche Verfassung beraten und dann einer Ratifikation durch die Bürgerinnen und Bürger zuführen wollten. Doch haben sich die Menschen in Ostdeutschland das Grundgesetz in den fast 30 Jahren gemeinsamer politischer Existenz genauso angeeignet wie es die Westdeutschen zwischen 1949 und 1989 getan haben.

Prof. Dr. Hans Vorländer lehrt politische Theorie und Ideengeschichte an der Technischen Universität Dresden. Seit 2007 ist er Direktor des von ihm gegründeten ­Zentrums für Verfassungs- und Demokratieforschung.

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