Zum Hauptinhalt springen
Ein Mann übergibt einem anderen eine Urkunde.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (l.) übergibt die Ratifizierungsurkunde an David Nanopoulos, Chief of Treaty Section der UN. © picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Meeresschutz

Deutschland tritt UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee bei

Die Vereinbarung soll die biologische Vielfalt in Regionen außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer stärken.

23.09.2026

New York (dpa) – Bundesumweltminister Carsten Schneider hat das UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee als den größten internationalen umweltpolitischen Erfolg der vergangenen Jahre gewürdigt. „Das Abkommen beweist, dass auch in konfrontativen Zeiten das Prinzip der Zusammenarbeit international immer noch auf große Zustimmung stößt“, teilte er am Rande der UN-Vollversammlung in New York mit. Schneider hinterlegte die entsprechende Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen – Deutschland ist damit offiziell dem UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee beigetreten.

Abkommen umfasst zwei Drittel der Meeresfläche

Das UN-Hochseeschutzabkommen mit dem offiziellen Namen „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen. Es gilt für Regionen der Meere, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis 12 Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen – das umfasst zwei Drittel der Meeresfläche.