Deutschland tritt UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee bei
Die Vereinbarung soll die biologische Vielfalt in Regionen außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer stärken.
New York (dpa) – Bundesumweltminister Carsten Schneider hat das UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee als den größten internationalen umweltpolitischen Erfolg der vergangenen Jahre gewürdigt. „Das Abkommen beweist, dass auch in konfrontativen Zeiten das Prinzip der Zusammenarbeit international immer noch auf große Zustimmung stößt“, teilte er am Rande der UN-Vollversammlung in New York mit. Schneider hinterlegte die entsprechende Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen – Deutschland ist damit offiziell dem UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee beigetreten.
Abkommen umfasst zwei Drittel der Meeresfläche
Das UN-Hochseeschutzabkommen mit dem offiziellen Namen „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen. Es gilt für Regionen der Meere, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis 12 Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen – das umfasst zwei Drittel der Meeresfläche.