Deutschland stärkt seine digitale Abwehr
Spionage, Sabotage, Ransomware: Die Bundesregierung setzt bei der Abwehr von hybriden Angriffen auf neue Strukturen, klare Zuständigkeiten und mehr Resilienz.
„Konkrete Bedrohungen sind keine Fiktion, sondern bereits Alltag in Deutschland“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz im Juni 2026. Merz zählte dabei Cyberangriffe, Spionage und Sabotage ausdrücklich zu den unmittelbaren Gefahren. Die Lage ist angespannt – und sie betrifft Ministerien, Behörden und Unternehmen gleichermaßen. Die Bundesregierung will die Cyber-Abwehr daher organisatorisch, technisch und regulatorisch stärken. Dabei geht es vor allem um Klarheit, wer im Ernstfall was tut – in hohem Tempo.
Sicherheitsrat, KI-Institut – und das BSI als technische Schaltstelle
Für die politische Koordination ist der im Sommer 2025 gebildete Nationale Sicherheitsrat verantwortlich. Er soll Bedrohungen ressortübergreifend bündeln und die Reaktionsfähigkeit in Krisenlagen erhöhen.
Neu hinzu kommt ein Sicherheitsinstitut für Künstliche Intelligenz: Es soll Chancen und Risiken leistungsfähiger KI-Modelle systematisch bewerten, den Austausch mit vergleichbaren Einrichtungen im Ausland ausbauen und bei der Entwicklung einheitlicher Standards mitwirken. Hintergrund ist, dass KI die Werkzeuge der Angreifer beschleunigt – von täuschend echten Phishing-Nachrichten bis zur automatisierten Auswertung erbeuteter Daten.
Als Fachbehörde für technische Cybersicherheitsarchitektur liefert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Warnungen, Mindeststandards und Handlungsempfehlungen.
Cyberabwehrzentrum und Sicherheitsbehörden
Bei akuten Angriffen arbeitet der Bund im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum zusammen. Dort werden Informationen zwischen beteiligten Stellen zusammengeführt, um Lage und Handlungsoptionen schnell abzustimmen. Ähnliches gilt für das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Juni 2026 eröffnete Gemeinsame Zentrum von Bund und Ländern zur Abwehr hybrider Bedrohungen. „Wir schlagen zurück. Wir schalten die Bedrohung aus, wenn wir angegriffen werden. Wir werden Angreifer stören und deren Infrastruktur zerstören können“, betonte Dobrindt.
Darüber hinaus sind – je nach Fall – weitere Behörden beteiligt:
- Das Bundeskriminalamt für die Strafverfolgung
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Abwehr von Ausspähung und Sabotage durch ausländische Nachrichtendienste sowie für verfassungsrelevante Aktivitäten im Inland
- Der Bundesnachrichtendienst für Auslandsaufklärung – also für Erkenntnisse zu Akteuren und Strukturen außerhalb Deutschlands, die bei der Einordnung und Abwehr von Cyberkampagnen helfen.
- Die Bundeswehr mit dem Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum für den Schutz militärischer Netze und Fähigkeiten
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, wenn Cybervorfälle kritische Infrastruktur so treffen, dass Krisen- oder Katastrophenschutz gefragt ist.
- Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich als technische Unterstützerin der Sicherheitsbehörden