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Diese Schutzrechte gelten in Deutschland

Welche Formen des Bleiberechts bietet Deutschland Schutzsuchenden? Ein Überblick zu den legalen Möglichkeiten.

Johannes_GöbelJohannes Göbel, 02.04.2026
geflüchtete Familie
Das deutsche Bleiberecht kennt unterschiedliche Schutzformen. © stock.adobe.com/Halfpoint

Viele Migrantinnen und Migranten, die auf der Suche nach Arbeit und einem besseren Leben irregulär nach Deutschland eingereist sind, sind überrascht, wenn sie kein Bleiberecht in Anspruch nehmen können. Ihnen droht dann eine zwangsweise Rückkehr in ihr Herkunftsland sowie ein künftiges Einreiseverbot. Es gibt nur vier Schutzformen, die ein Bleiberecht in Deutschland gewähren:

Asylberechtigung

Asylberechtigt sind politisch Verfolgte, denen in ihrem Herkunftsland eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung droht. Berücksichtigt wird dabei grundsätzlich nur Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen.

Flüchtlingsschutz

Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die Asylberechtigung und gilt auch bei der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure. Auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die sich in begründeter Furcht vor Verfolgung befinden – aufgrund ihrer Herkunft, politischen Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.

Subsidiärer Schutz

Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, denen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Dieser kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen – zum Beispiel die Verhängung der Todesstrafe, Folter und unmenschliche Behandlung oder willkürliche Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts.

Abschiebungsverbot

Auch wenn die drei Schutzformen Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz nicht greifen, kann ein Abschiebungsverbot erteilt werden – wenn bestimmte Gründe vorliegen. Schutzsuchende dürfen nicht rückgeführt werden, wenn dies eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) bedeutet – oder wenn erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.