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Familiennachzug: Das gilt für Schutzbedürftige und ihre Angehörigen

Die Möglichkeiten für Familiennachzug hängen unter anderem vom Status der Schutzbedürftigen ab. Worauf es ankommt, erfährst du hier.

Johannes_GöbelJohannes Göbel, 01.04.2026
Kinder und Frauen in einem Bus
Familien von Geflüchteten können nur unter bestimmten Voraussetzungen zusammengeführt werden. © picture alliance/Jochen Eckel

Wer hat ein Anrecht auf Familiennachzug?

Ob Angehörige nachziehen können, hängt in erster Linie vom Rechtsstatus ihres Familienmitglieds in Deutschland ab. Wer schutzberechtigt ist, etwa als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter, kann seine unmittelbaren Familienangehörigen – Partner oder minderjährige unverheiratete Kinder – nachholen. 

Welche Fristen sind zu beachten?

Wurde der Schutzstatus anerkannt, sollte der Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Ein Familiennachzug ist auch nach Ablauf der Dreimonatsfrist möglich. Dann muss sich der bereits in Deutschland lebende Schutzberechtigte jedoch nachweislich um Arbeit und um eine eigene Wohnung bemühen.

Wer hilft beim Familiennachzug?

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt mit ihrem vom Auswärtigen Amt geförderten Family Assistance Programme (FAP) Schutzberechtigte in Deutschland beim Familiennachzug. In Servicezentren in neun Ländern und in Deutschland bietet die IOM Beratungen an und prüft die Unterlagen der Familienangehörigen im Vorfeld eines Termins bei den deutschen Auslandsvertretungen.

Was bedeutet die Aussetzung des Familiennachzugs zu „subsidiär Schutzberechtigten“?

Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, denen aber weder Flüchtlings- noch Asylschutz gewährt werden kann. Für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter wurde Ende Juli 2025 der Familiennachzug nach Deutschland bis einschließlich 27. Juli 2027 ausgesetzt, um die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten.