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So funktioniert das Asylverfahren in Deutschland

Von der Erstaufnahme bis zum Aufenthaltstitel: Hier findest du einen Schritt-für-Schritt-Ablauf für Schutzsuchende in Deutschland.

Kim BergKim Berg, 01.04.2026
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Schutzsuchende müssen in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen. © picture alliance/Geisler-Fotopress

Kann ich Asyl in Deutschland beantragen?

Du kannst in Deutschland Asyl beantragen, wenn du in deinem Herkunftsländern politisch verfolgt wirst oder ernsthaften Gefahren für Leben, Freiheit oder körperliche Unversehrtheit ausgesetzt bist (z. B. durch Krieg oder Folter).

Die Aussichten hängen stark vom Herkunftsland und deinen individuellen Fluchtgründen ab: Menschen aus Ländern mit hoher Verfolgungs- oder Konfliktlage haben bessere Chancen, während Anträge ohne nachvollziehbare Schutzgründe meist abgelehnt werden.

Wie beantrage ich Asyl in Deutschland?

Du meldest dich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Behörde und sagst, dass du Asyl beantragen willst.

In bestimmten Fällen wird dein Asylantrag schon dort in einem beschleunigten Verfahren geprüft. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst du direkt von der Außengrenze aus in dein Herkunftsland zurückgeführt werden.

Nur wenn entschieden wird, dass dein Verfahren weiter geprüft werden soll, wirst du in einen EU-Mitgliedstaat weitergeleitet.

Wenn dein Verfahren in Deutschland stattfindet, wirst du registriert, deine Fingerabdrücke werden erfasst und du wirst an eine zuständige Stelle weitergeleitet.

Wer entscheidet in Deutschland, ob ich Asyl oder Schutz bekomme?

In Deutschland entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob du Schutz erhältst. Das BAMF prüft, ob eine Schutzform greift (z. B. Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot). 

Wie bereite ich mich auf die BAMF-Anhörung vor?

Du erhältst eine Einladung zur Anhörung beim BAMF. In diesem Gespräch erklärst du deine Fluchtgründe: Was ist passiert? Wann und wo ist es passiert? Wer hat dich bedroht? Warum kannst du nicht zurückkehren?

Das BAMF prüft, ob deine Angaben schlüssig, detailliert und nachvollziehbar sind. Es vergleicht deine Aussagen mit Dokumenten und mit dem, was du zuvor angegeben hast (zum Beispiel bei der Registrierung oder im Grenzverfahren).

Welche Unterlagen und Beweise brauche ich im Asylverfahren?

Hilfreich sind: Ausweise, Briefe oder Drohungen, Fotos, Screenshots oder Chats, Nachweise zu einer Parteizugehörigkeit oder Religion und ärztliche Atteste. Wenn wenig vorhanden ist, zählen klare Details und stimmige Angaben besonders stark.

Was passiert, wenn ich keinen Pass habe?

Asyl ist trotzdem möglich. Du musst aber bei der Identitätsklärung und Beschaffung von Unterlagen mitwirken. Fehlende Mitwirkung kann negative Folgen haben.

Wann leitet das BAMF ein Dublin-Verfahren ein und was bedeutet das für Asylsuchende?

Das BAMF leitet ein Dublin-Verfahren ein, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein anderer Dublin-Staat (EU-Mitgliedstaat sowie i. d. R. auch Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein) für die Prüfung des Asylantrags zuständig sein könnte. Das ist der Fall, wenn deine Fingerabdrücke bereits in einem anderen Staat gespeichert wurden, du dort schon Asyl beantragt hast oder du ein Visum oder eine andere Aufenthaltserlaubnis in einem Dublin-Staat hast. Dann kann es sein, dass du in dieses Land zurückgeführt wirst.