Hier findest du Unterstützung bei der Rückkehr in deine Heimat
Wer kein Bleiberecht hat und Deutschland freiwillig verlässt, kann dabei Beratung und Unterstützung nutzen.
Du willst oder kannst nicht mehr in Deutschland bleiben – und für die Rückkehr in dein Herkunftsland fehlen dir die finanziellen Mittel? Dann kannst du organisatorische und finanzielle Unterstützung erhalten.
Wer bietet Beratung zur freiwilligen Rückkehr an?
In Deutschland gibt es mehr als 750 Stellen, die zur freiwilligen Rückkehr beraten. Sie sind entweder staatlich (Sozialamt, Ausländerbehörde) oder nicht-staatlich (Wohlfahrtsverbände, Nichtregierungsorganisationen). Die Beratungsgespräche verpflichten nicht zur Ausreise aus Deutschland und haben auch keinen Einfluss auf dein Asylverfahren. Eine Übersicht zu den verschiedenen Beratungsstellen bietet die Suchfunktion der Website returningfromgermany.de. Deine Rückkehrberaterin oder dein Rückkehrberater kann dir auch bei der Beschaffung fehlender Reisedokumente helfen.
Ist auch eine Online-Beratung möglich?
Ja, die Internationale Organisation für Migration (IOM) bietet Online-Beratungen für mehr als 20 Herkunftsländer zur ersten Orientierung an. Für welche Länder und Sprachen diese Beratung möglich ist, kannst du hier sehen.
Wer hilft bei der Rückkehr?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisiert und betreut über das REAG/GARP-Programm die Ausreise. Das Programm hilft dir dabei, in dein Herkunftsland zurückzukehren. Es unterstützt dich bei der Organisation der Reise und übernimmt die Kosten für das Reiseticket.
Welche Unterstützung gibt es?
Wieviel Hilfe du erhalten kannst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und weiteren Faktoren ab. Das wird bei der Antragstellung individuell geprüft.
Finanziert werden:
- Flug- oder Busticket
- Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof
- Reisebeihilfe: bis zu 200 Euro pro Person (bis zu 100 Euro pro Person unter 18 Jahren)
- Medizinische Unterstützung: während der Reise (zum Beispiel Rollstuhlservice, medizinische Begleitperson) und im Zielland (maximal 2.000 Euro für bis zu drei Monate nach Ankunft)
- Einmalige Starthilfe bei einer der folgenden Staatsangehörigkeiten:
(1.000 Euro pro Person bzw. 500 Euro pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 Euro):
Afghanistan, Ägypten, Algerien, Äthiopien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Côte d’Ivoire, DR Kongo, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Jemen, Kamerun, Kenia, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mongolei, Niger, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tunesien, Türkei, Vietnam
Weitere Unterstützung zur Reintegration gibt es für viele Länder unter anderem durch das Programm StarthilfePlus. Ob du StarthilfePlus erhalten kannst, erfährst du auf der Seite deines Landes.