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Deutschland feiert 75 Jahre Grundgesetz

Mit einem Staatsakt und einem Demokratiefest erinnert Deutschland an die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949. 

23.05.2024
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier © pictureAlliance/dpa

Berlin (dpa) - Mit einem Staatsakt in Berlin feiern die Spitzen von Staat und Gesellschaft in Berlin das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren. Der 23. Mai 1949 markiert zugleich das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland. „Dieses Grundgesetz ist die Grundlage dafür, dass in unserem Staat Freiheit und Demokratie und Recht das Zusammenleben bestimmen“, erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. 

Nach dem Staatsakt werden auch die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit haben, ihre Verfassung zu feiern. Im Berliner Regierungsviertel findet von Freitag bis Sonntag ein Demokratiefest statt. Erinnert wird bei den Feiern auch an die Friedliche Revolution in der DDR, die sich in diesem Jahr zum 35. Mal jährt. Sie führte letztlich dazu, dass das anfangs nur für Westdeutschland geltende Grundgesetz zur Verfassung für ganz Deutschland wurde. 

Vom 1. September 1948 an erarbeitete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz, das am 8. Mai 1949 verabschiedet und am 23. Mai vom Vorsitzenden des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, verkündet wurde. Kern des Grundgesetzes ist sein Katalog an Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19, dessen Leuchtturm gewissermaßen in Artikel 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“