Zum Hauptinhalt springen

Einmalig: der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog

Mit keinem anderen Land führt China einen vergleichbaren Dialog. Wie funktioniert der Rechtsstaatsdialog? Und was bringt er? Eine Expertin weiß es.

25.04.2019
Deutschland-China: Jedes Jahr findet ein Rechtssymposium statt
Deutschland-China: Jedes Jahr findet ein Rechtssymposium statt © dpa

Dr. Beatrix Lindner ist Referentin im Referat „Internationale rechtliche Zusammenarbeit“, das im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für den Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog zuständig ist. Sie weiß, worauf es bei der Zusammenarbeit ankommt. Drei Fragen an die Expertin.

Frau Dr. Lindner, vor 20 Jahren machte die Bundesregierung den Vorschlag, mit China einen „Dialog über den Aufbau eines Rechtsstaats“ zu führen. Welche Form hat diese Initiative angenommen?
Auf der Grundlage einer im Jahr 2000 gezeichneten „Vereinbarung zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich“ zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Justizministerium der Volksrepublik China wird ein Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog geführt. Ziel des Dialogs ist es, einen gemeinsamen Beitrag zur Durchsetzung von rechtsstaatlichem Denken und Handeln zu leisten sowie die Reformen der VR China zu begleiten. Ein wichtiges Element des Rechtsstaatsdialoges sind die jährlich stattfindenden Rechtssymposien unter der Leitung beider Justizminister, bei denen ein aktuelles juristisches Thema rechtsvergleichend diskutiert wird. Zuletzt haben wir beispielsweise 2018 in Trier über den Zugang zum Recht und außergerichtliche Konfliktlösungen beraten. Der Rechtsstaatsdialog wird außerdem durch vielfältige Begegnungen, Workshops und Seminare – insbesondere von Anwälten und Notaren, Richtern und Beamten – sowie Lehrveranstaltungen und Studierendenaustausch mit Leben gefüllt. Auch wenn sich das chinesische Rechtsstaatsverständnis von dem deutschen grundlegend unterscheidet, ist dieser Dialog sinnvoll. Wir können so bei den unterschiedlichsten chinesischen Gesprächspartnern rechtsstaatliche Themen in ihrer konkreten Ausprägung ansprechen, etwa die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit für den Rechtsstaat.

Expertin für den Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog: Dr. Beatrix Lindner
Expertin für den Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog: Dr. Beatrix Lindner © BMJV/Habig

Wie können wir uns die jährlich stattfindenden Rechtssymposien im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs vorstellen? Wer nimmt teil, wie verläuft der Austausch?
Unsere zweitägigen Deutsch-Chinesischen Rechtssymposien bestehen aus Plenarveranstaltungen und Arbeitsgruppensitzungen. Das Eröffnungsplenum beginnt mit den Grußworten der beiden Justizminister und der Botschafter. Daran schließen sich Impulsvorträge von deutschen und chinesischen Experten für die Themen der zwei bis drei Arbeitsgruppen an. In jeder Arbeitsgruppe versammeln sich dann circa 20 deutsche und chinesische Fachleute, um die Thematik in rechtsvergleichenden Diskussionen vertieft zu erörtern. Darunter sind Vertreter der beiden Justizministerien, der Richterschaft, der Anwaltschaft und der Wissenschaft aus Deutschland und China. Je nach Thema ziehen wir auch Wirtschaft, Gewerkschaften und Fachverbände hinzu. Damit die Diskussionen in den Arbeitsgruppen auf einem hohen fachlichen Niveau geführt werden können, erstellt jede Seite vorab Hintergrundpapiere zur Rechtslage in Deutschland beziehungsweise China, die allen Teilnehmern vor dem Symposium zur Verfügung gestellt werden. Die Moderatoren der von Dolmetschern unterstützten Arbeitsgruppensitzungen berichten den beiden Justizministern in einem Abschlussplenum über Verlauf und Ergebnisse der Diskussionen. Während die Fachdelegationen sich in den Arbeitsgruppen austauschen, führen die Justizminister separate Gespräche. Dabei geht es um ein breites Spektrum an justizpolitischen Themen.

Die Symposien sollen vor allem Impulse für die Rechtsentwicklung geben.
Dr. Beatrix Lindner

Wie praxisorientiert ist der Dialog – oder bleiben die Gespräche eher theoretisch?  
Die Symposien sollen vor allem Impulse für die Rechtsentwicklung geben. So war das Rechtssymposium im Jahr 2015 dem Thema „Rechtliche (Regelungs)systeme und Mechanismen gegen häusliche Gewalt“ gewidmet. Der Austausch der Fachleute zu diesem Thema hat sich in dem Ende 2015 verabschiedeten und im März 2016 in Kraft getretenen „Gesetz gegen häusliche Gewalt“ der Volksrepublik China niedergeschlagen. Ergänzend dazu fand im vergangenen Herbst ein Deutsch-Chinesisches Richterseminar an der Deutschen Richterakademie zu demselben Thema statt. Im Rahmen des Seminars haben sich Richterinnen und Richter aus Deutschland und China über die konkrete Anwendung des deutschen Gewaltschutzgesetzes und des chinesischen Gesetzes gegen häusliche Gewalt ausgetauscht.

Interview: Martin Orth

© www.deutschland.de

 

Du möchtest regelmäßig Informationen über Deutschland bekommen? Hier geht’s zur Anmeldung: