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Richtig durchstarten

Wichtige Hinweise zu Formalitäten rund um den neuen Arbeitsplatz

Clara Görtz, 14.08.2015
© dpa/Oliver Berg - Visa

Je nach Herkunftsland benötigen Arbeitnehmer möglicherweise eine Aufenthaltsgenehmigung. Und auch um eine Unterkunft sollte man sich so schnell wie möglich kümmern. Wir haben die wichtigsten Websites und Tipps zusammengestellt. 

Quick-Check

Wer kann in Deutschland arbeiten? Und welche Voraussetzungen gibt es? Diese Fragen beantwortet schnell und unkompliziert der „Quick-Check“ des Portals „Make it in Germany“. Das auf Deutsch und Englisch verfügbare kostenfreie Online-Tool fragt die Herkunft, Abschlüsse und die Qualifizierung ab. Im nächsten Schritt wird erläutert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um in Deutschland arbeiten zu können.

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/quick-check/

Visum

Staatsangehörige aus einem Land der Europäischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland in der Regel kein Visum und haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Nach dem Umzug nach Deutschland müssen sie sich beim zuständigen Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt anmelden.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-allgemein

Visum für Bürger aus Drittstaaten

Ein Visum braucht in der Regel, wer weder aus der Europäischen Union noch aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stammt, also einem sogenannten „Drittstaat“ angehört. Die deutschen Auslandsvertretungen im Herkunftsland sind dafür zuständig. Bis auf ein paar Ausnahmen sollte es unbedingt vor der Einreise beantragt werden. Wichtig ist, dass es dem tatsächlichen Zweck des Aufenthalts entspricht. Es kann einige Zeit dauern, bis das Visum vorliegt. Eine Übersicht über Visabestimmungen sowie über alle deutschen Auslandsvertretungen gibt es auf der mehrsprachigen Website des Auswärtigen Amtes. Wer einen längeren Aufenthalt in Deutschland plant, sollte zusätzlich zum Visum einen Aufenthaltstitel beantragen. Dieser wird meistens befristet erteilt. Um in Deutschland arbeiten zu können, sollte ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragt werden. Übrigens: Mit diesem ist keine zusätzliche Arbeitserlaubnis nötig. Über die genauen Bestimmungen informiert in acht Sprachen das Portal „Anerkennung in Deutschland“. Für Akademiker und Wissenschaftler aus Drittstaaten gibt es Aufenthaltserleichterungen. Weitere Informationen dazu haben wir unter der Überschrift „Blaue Karte EU“ zusammengestellt.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-allgemein

http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/drittstaaten.php

Arbeitsgenehmigung

Bürger der Europäischen Union oder der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands benötigen normalerweise keine Arbeitsgenehmigung. Staatsangehörige anderer Länder, sogenannter Drittstaaten, müssen meistens einen Aufenthaltstitel beantragen – das ist die Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland zu einem bestimmten Zweck. Wer einen „Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ erhält und in Deutschland arbeiten kann, muss bestimmte Qualifikationen mitbringen. Für Hochqualifizierte, Wissenschaftler und Selbstständige gibt es erleichterte Bestimmungen. Auch Nicht-Akademiker aus Drittstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erläutert online auf Deutsch und Englisch Näheres. Zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen und für die Zustimmung zu Aufenthaltstiteln ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Auf dem deutsch- und englischsprachigen Internetportal der ZAV erfahren Zuwanderungsinteressierte alles über Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen. Hier sind auch ein paar Ausnahmeregelungen aufgeführt. Informationen erteilen zudem die zuständigen Ausländerbehörden und die deutschen Auslandsvertretungen. Eine erste Einschätzung, ob Du eine Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten kannst, gibt der „Migration-Check“ der BA. Er ist einfach aufgebaut und dauert nur wenige Minuten.

http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/arbeiten-node.html

http://www.arbeitsagentur.de

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/DtAuslandsvertretungenA-Z-Laenderauswahlseite_node.html

Blaue Karte EU

Im August 2012 hat die Europäische Union zahlreiche Erleichterungen für ausländische Fachkräfte im Visumverfahren und im Aufenthaltsrecht eingeführt. Ein zentrales Instrument ist die „Blaue Karte EU“, eine spezielle Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Sie erleichtert Akademikern aus Drittstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Voraussetzung sind ein anerkannter Hochschulabschluss oder ein mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbares Dokument und ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von mindestens 48.400 Euro. Für akademische Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie für Ärzte gilt eine Gehaltsgrenze von 37.752 Euro. Über Näheres informiert auf Englisch und Deutsch das Webportal „Make it in Germany“. Nach einem dreijährigen Aufenthalt können Zuwanderer mit einer Blauen Karte eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlangen – wer gute Deutschkenntnisse nachweist, sogar schon nach zwei Jahren. Welche Möglichkeiten das deutsche Aufenthaltsgesetz speziell ausländischen Forschern aus Drittstaaten bietet, erläutert die Hochschulrektorenkonferenz in deutscher Sprache auf ihrer Website. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert auf Deutsch und Englisch über die Optionen für Forscher.

http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/BlaueKarte/blaue-karte-node.html

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/AusgangVerfahren/ErteilungVerlaengerungAT/erteilung-verlaengerung-at-node.html

Hochschuloabsolventen

Berufseinsteiger, die ihr Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, können danach bis zu 18 Monate lang auf die Suche nach einem Job gehen, der ihrem Studienabschluss angemessenen ist. In dieser Zeit dürfen sie unbeschränkt in jedem Job arbeiten. Mehr Informationen erteilt das Bundesministerium des Innern (BMI) auf Deutsch und Englisch auf seiner Website.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/zuwanderung-node.html

Absolventen in einer Berufsausbildung

Wer in einem Land außerhalb der EU eine nicht-akademische Berufsausbildung absolviert hat, kann zum Arbeiten nach Deutschland zuwandern. Drei Voraussetzungen sollten diese Fachkräfte erfüllen: Sie haben einen Arbeitsplatz in Deutschland oder zumindest ein verbindliches Angebot. Ihr Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein (nähere Informationen unter dem Punkt „Bewerbung“). Drittens muss es sich bei dem Beruf um einen sogenannten „Mangelberuf“ handeln. Auf welche Fachkräfte dies genau zutrifft, ist in der sogenannten „Positivliste“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgeführt. Nähere Informationen für Absolventen mit einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung gibt es auf der mehrsprachigen Website „Anerkennung in Deutschland“.

https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/anerkennung-abschluss

http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/drittstaaten.php

Wohnen

Ein schönes Zuhause hilft vielen Menschen dabei, sich schnell einzuleben. Für die eigenen vier Wände gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wer Geld sparen und schnell neue Leute kennenlernen möchte, ist in einer Wohngemeinschaft (WG) gut aufgehoben: Küche und Bad werden mit den Mitbewohnern ebenso geteilt wie die Kosten für Miete und andere gemeinsame Ausgaben – etwa für Telefon und Strom. Das Studentenwerk Aachen hat auf seinem deutsch- und englischsprachigen Portal einige Websites für die Suche nach einer WG zusammengestellt – darunter zum Beispiel „wg-gesucht“. Eine Alternative zur WG ist eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus. In Deutschland sind Mietwohnungen und Miethäuser meistens unmöbliert. Achtung: Makler können eine Provision verlangen! Über freie Zimmer, Wohnungen oder Miethäuser informiert oft auch die Website der Stadt.

http://www.wg-gesucht.de/

Anmelden in der Stadt

In Deutschland gibt es eine Meldepflicht. Sie besagt, dass sich Neubürger beim Einwohnermeldeamt ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden und registrieren lassen müssen, sobald sie eine Unterkunft gefunden haben. Es gibt eine Frist, bis wann dies erledigt sein sollte. Nähere Informationen zur Anmeldung und zum Start in Deutschland gibt es auf der deutsch- und englischsprachigen Website der Bundesagentur für Arbeit (BA).

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite

Steuern und Versicherungen

Die wenigsten Menschen beschäftigen sich gerne mit diesem Thema. Aber Steuern und Versicherungen sind wichtig. Wer mehr als 8.130 Euro im Jahr verdient, muss sein Einkommen versteuern. Der Arbeitgeber zieht automatisch die fälligen Beträge ab. Die Höhe der Steuern richtet sich nach der Höhe des Einkommens und nach der Steuerklasse. Diese wiederum hängt von persönlichen Umständen ab: Ist man verheiratet? Hat man Kinder? Das sind zum Beispiel Kriterien für die Steuerklasse. Über Näheres informiert auf Deutsch und Englisch die Website der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ein anderes wichtiges Thema ist die Sozialversicherung. In Deutschland ist jeder beschäftigte Arbeitnehmer Mitglied des nationalen Sozialversicherungssystems. Es sichert gegen einige Risiken ab. Bestandteil der Sozialversicherung sind die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ähnlich wie bei der Steuer werden auch diese Beiträge automatisch vom Arbeitgeber abgezogen. Die Beiträge richten sich ebenfalls nach der Höhe des Einkommens. Nähere Informationen gibt es bei der BA.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite

Familie

Familienangehörige aus der EU können ohne Einschränkungen nach Deutschland ziehen. Bürger eines Drittstaates sollten vier Kriterien erfüllen, um mit ihrer Familie einzureisen: Sie benötigen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder eine „Blaue Karte EU“ für Deutschland (mehr dazu unter der Überschrift „Blaue Karte EU“ auf dieser Seite). Außerdem wichtig sind eine Unterkunft sowie ausreichend finanzielle Mittel für die Versorgung der Familie. Zudem muss der Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein. Manchmal werden vom Ehepartner Deutschkenntnisse verlangt. Über die genauen Einreisebestimmungen für Familienmitglieder informieren die beiden deutsch- und englischsprachigen Webportale des Bundesministerium des Innern (BMI) und „Make it in Germany“.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/zuwanderung/zuwanderung-node.html

https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/familiennachzug/zu-eu-buerger/