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Würdevoller Tod – Sterbehilfe

Künftig könnte die Sterbehilfe in Deutschland neu geregelt werden.

06.01.2015
© dpa/Sebastian Kahnert - Euthanasia

In Würde zu sterben ist der letzte Wunsch vieler todkranker Menschen. Aus der Sicht mancher Betroffener kann er mit Sterbehilfe in Erfüllung gehen. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Nicht strafbar dagegen ist es, Pa­tienten ein tödliches Medikament zu besorgen, das sie selbst einnehmen. Das gilt auch für die Beihilfe zur Selbsttötung. Wie der Gesetzgeber die Sterbehilfe künftig regeln sollte – das war im November 2014 Kern der Orientierungsdebatte „Sterbebegleitung“ im Deutschen Bundestag. Vier Stunden lang diskutierten die Abgeordneten – kontrovers, sachlich und sehr emotional. Politiker aller Fraktionen äußerten die Hoffnung, dass die Zahl der Hospize ausgebaut und die Palliativversorgung verbessert wird. Einig sind sich ­viele auch, dass die gesetzliche Neuregelung „das vielleicht anspruchsvollste Projekt dieser Legislaturperiode“ ist, so for­mulierte es Bundestagspräsident Norbert Lammert. 2015 soll ­darüber abgestimmt werden.