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Deutschland – ein Einwanderungsland

Deutschland ist eines der beliebtesten Einwanderungsländer. Neue gesetzliche Regelungen sowie zahlreiche Programme und Projekte im In- und Ausland machen die Bundesrepublik immer attraktiver.

14.07.2015
© dpa/Ina Fassbender - Deutschland – ein Einwanderungsland

Jeder fünfte Deutsche hat familiäre Wurzeln im Ausland. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist Deutschland nach den USA unter Immigranten das beliebteste Land. Diese Zahlen sind es jedoch nicht allein, die Deutschland zu einem Einwanderungsland machen. Deutschland ist es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gelungen, eine offene Kultur zu etablieren, die den Start in ein neues Leben erleichtert.

Erste Berührungspunkte mit Deutschland eröffnen sich vielen Menschen im Ausland – etwa über eine der mehr als 200 deutschen Auslandsvertretungen. Ein mindestens genauso wichtiger Anknüpfungspunkt sind Sprache und Kultur. „Das Auswärtige Amt hat einen Schwerpunkt auf das Erlernen der deutschen Sprache gesetzt – denn das beginnt im Ausland, und zwar entlang der gesamten Bildungsbiographie – von den Auslandsschulen über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) bis zu den Goethe-Instituten“, erläuterte Außenminister Frank-Walter Steinmeier in einer Rede. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik hat sich als besonders nachhaltiges Instrument einer attraktiven Einwanderungspolitik erwiesen. Zahlreiche Mittlerorganisationen – neben dem Goethe-Institut etwa auch das Institut für Auslandsbeziehungen – erreichen mit ihren Kultur- und Bildungsangeboten Tausende Menschen im Ausland.

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Auf rechtlicher Seite wurde bereits im Jahr 1999 mit der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft ein wichtiger Grundstein für eine zukunftsweisende Einwanderungspolitik gelegt. Bis zu ihrem vollendeten 23. Lebensjahr mussten sich in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern allerdings für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese sogenannte Optionspflicht wurde im Jahr 2014 abgeschafft: In bestimmten Fällen wird nun die Mehrstaatigkeit akzeptiert. Zudem wurde die Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse mit dem 2012 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetz erheblich erleichtert.

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