Bleiberecht mit großer Wirkung
Gut integrierte Ausländer sollen künftig schneller ein Bleiberecht erhalten, hat die Bundesregierung entschieden.

Die Bundesregierung hat das Bleiberecht reformiert. Gut integrierte, bisher geduldete Ausländer, die seit acht Jahren in Deutschland leben, erhalten künftig ein Bleiberecht; Familien mit minderjährigen Kindern nach sechs Jahren. Sie dürfen nicht straffällig geworden sein, müssen ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten und Deutschkenntnisse vorweisen. Auch für Jugendliche wurde das Bleiberecht gelockert: Sie haben künftig nach vier Jahren in Deutschland gute Aussichten auf ein Bleiberecht, wenn sie erfolgreich eine Schule besucht haben. Als „Botschaft“ bezeichnete Bundesinnenminister Thomas de Maizière den Gesetzentwurf und sagte: „Ihr gehört zu uns!“