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Bleiberecht mit 
großer Wirkung

Gut integrierte Ausländer sollen künftig schneller ein Bleiberecht erhalten, hat die Bundesregierung entschieden.

22.09.2015

Die Bundesregierung hat das Bleiberecht reformiert. Gut integrierte, bisher geduldete Ausländer, die seit acht Jahren in Deutschland leben, erhalten künftig ein Bleiberecht; Familien mit minderjährigen Kindern nach sechs Jahren. Sie dürfen nicht straffällig geworden sein, müssen ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten und Deutschkenntnisse vorweisen. Auch für Jugend­liche wurde das Bleiberecht ge­lockert: Sie haben künftig nach vier Jahren in Deutschland gute Aus­sichten auf ein Bleiberecht, wenn sie erfolgreich eine Schule besucht ­haben. Als „Botschaft“ bezeichnete Bundesinnenminister Thomas de Maizière den Gesetzentwurf und sagte: „Ihr gehört zu uns!“

www.bundesregierung.de