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Regierung bezieht Stellung im Fall Yücel

Der Europäische Menschengerichtshof soll klären, ob Deniz Yücel zurecht in Haft sitzt. Nun hat sich Berlin geäußert.

02.02.2018
Pressefreiheit: Denis Yücel noch immer in Haft
© dpa

Sowohl die türkische als auch die deutsche Regierung hatten die Möglichkeit, gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis zum 1. Februar zur Inhaftierung Deniz Yücels (Artikelbild) Stellung zu nehmen. Die Türkei hatte ihre Stellungnahme Ende November an das Gericht in Straßburg geschickt. Nach einem Bericht der "Welt" hat nun auch die deutsche Regierung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Richter sollen die Frage klären, ob die Yücels Inhaftierung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Die Bundesregierung bezweifelt dies. In der Stellungnahme heißt es laut "Welt", Yücel sei ausschließlich aufgrund seiner Berichterstattung inhaftiert worden.

Der geschäftsführende Bundesjustizminister Heiko Maas sagte der Zeitung: "Jede Unterdrückung von kritischer Berichterstattung ist mit unserem Verständnis von Pressefreiheit nicht vereinbar". Die Bundesregierung werde nichts unversucht lassen, um ein rechtsstaatliches Verfahren für Yücel zu erreichen.

Türkei bleibt bei Vorwürfen

Dem Bericht zufolge sind die Juristen der Bundesregierung der Auffassung, dass sich die türkische Regierung bei der Einschränkung von Menschenrechten nicht ausnahmslos auf den Ausnahmezustand berufen kann, der seit dem Putschversuch vom Juli 2016 herrscht.

Die türkische Seite erneuerte in ihrer Stellungnahme die Vorwürfe gegen Yücel. Er habe in mehreren Artikeln "Propaganda zugunsten einer terroristischen Vereinigung" verbreitet und zu "Hass und Feindschaft" zwischen Türken und Kurden aufgerufen. Yücel hatte sich am 14. Februar 2017 freiwillig der Polizei in Istanbul gestellt. Anschließend wurde wegen des Verdachts der "Terrorpropaganda" und der "Aufwiegelung der Bevölkerung" Untersuchungshaft gegen den 44-Jährigen verhängt.

djo/ml (afp, dpa, welt.de)