Freihandelsabkommen mit Japan bis 2015
Die Europäische Union und Japan haben sich für die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen ein ambitioniertes Ziel gesetzt.

Seit 2013 verhandelt die Europäische Union mit Japan über ein Freihandelsabkommen. Allein in der EU könnte dies zu 400.000 neuen Arbeitsplätzen führen. Japan ist Europas zweitgrößter Handelspartner in Asien. Die EU und Japan stellen gemeinsam mehr als ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung. Für Japan geht es bei den Verhandlungen vor allem um den Abbau von Zöllen, für die Europäische Union um die Ausräumung nichttarifärer Handelshemmnisse. Als besonders wichtig für die EU und besonders schwierig für Japan gelten die Bereiche Marktzugang für Waren einschließlich landwirtschaftlicher Produkte, nichttarifäre Handelshindernisse wie Vorschriften und Zulassungsbestimmungen, öffentliche Auftragsvergabe und geschützte Herkunftsbezeichnungen.
Im Mai 2014 vereinbarten der japanische Regierungschef Shinzo Abe, EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy und Kommissionspräsident José Manuel Barroso in Brüssel, den Prozess zu beschleunigen. „2015 ist das Zieldatum für die Vereinbarung“. Bei einem Abschluss wird mit einem Anstieg der Exporte beider Verhandlungspartner gerechnet. Während die EU-Exporte nach Japan durch das Abkommen um etwa 32 Prozent steigen sollen, wird ein Anstieg der Exporte aus Japan auf 23 Prozent erwartet. Bereits am 1. Juli 2011 trat das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Südkorea in Kraft. Es erfüllte die Erwartungen und brachte im ersten Jahr ein Plus von fast 15 Prozent für die Exporte aus der EU nach Südkorea. Allerdings berichten einzelne Branchen über neue nichttarifäre Handelshemmnisse in Südkorea nach Inkrafttreten. ▪