Zeichen des Willkommens
Flüchtlinge in Ausbildung sollen künftig schneller Zugang zur Ausbildungsförderung BAföG erhalten.

Flüchtlinge in Ausbildung sollen künftig schneller Zugang zur Ausbildungsförderung BAföG erhalten. Den entsprechenden Regierungsentwurf verabschiedete das Bundeskabinett im August. Geduldete Flüchtlinge und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr vier Jahre abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind. Sie können vielmehr bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Ursprünglich war diese Änderung für August 2016 geplant gewesen, wird nun aber vorgezogen. „Durch die gestiegene Zahl von Asylbewerbern stehen wir aktuell vor erheblichen Herausforderungen bei ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. „Indem wir das BAföG nun schneller für die Betroffenen öffnen, tragen wir dieser Entwicklung Rechnung und setzen ein Zeichen des Willkommens.“