„Aktive Cyberabwehr“ für Deutschland
Cyberangriffe bedrohen Wirtschaft und Verwaltung – die Bundesregierung antwortet mit weitreichenden neuen Befugnissen für Behörden.
Berlin (dpa) – Die Bundesregierung will jenseits von präventiven Maßnahmen künftig auch eine „aktive Cyberabwehr“ erlauben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge in die Hand bekommen, um Cyberangriffe abzuwehren. Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von Datenverkehr und das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt spricht von einer aktiven Cyberabwehr. Er sagt: „Wir werden proaktiv dagegen vorgehen, was bedeutet, wir schlagen zurück, wir schalten die Bedrohung aus, wenn wir angegriffen werden, wir werden Angreifer stören und deren Infrastruktur zerstören können.“ Fremde Mächte, staatliche Akteure oder damit verbundene Akteure seien zunehmend auch Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland. Im Fokus stünden dabei Wirtschaft, Industrie, staatliche Stellen und auch die Politik. Es gehe um Spionage, Sabotage, Erpressung und um „Machtdemonstration im digitalen Raum“.