Deutschland stärkt Aufarbeitung von NS-Raubgut
Eine neue Handreichung zum Umgang mit NS-Raubgut schafft klare Leitlinien für Museen, Archive und Bibliotheken.
Berlin (d.de/dpa) - 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges warten immer noch viele jüdische Familien auf Kunstwerke, die ihnen im Nationalsozialismus geraubt wurden. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände in Deutschland haben nun die gemeinsame Handreichung zum Umgang mit NS-Raubgut umfassend überarbeitet. Ziel ist es, die Auffindung und Rückgabe von Kulturgut, das während der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen wurde, weiter zu erleichtern.
Bereits im Jahr 1998 hatten sich 44 Staaten mit den „Washingtoner Prinzipien“ zu ihrer historischen Verantwortung bekannt – darunter auch Deutschland. Öffentliche Kulturgut bewahrende Einrichtungen sollen deshalb ihre Sammlungen untersuchen und im Falle von NS-Raubgut gerechte und faire Lösungen mit den Opfern des NS-Kulturgutraubs und ihren Nachfahren finden. Seither wurden in Deutschland mehr als 7.700 Kunstwerke, über 27.500 Bücher und unzählige Archivalien an ihre rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben oder andere gerechte und faire Lösungen gefunden.
Die nun überarbeitete Handreichung bietet unter anderem ausführliche Hinweise sowie erstmals eine Übersicht zentraler Ansprechpersonen und berücksichtigt auch die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, die am 1. Dezember 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird.