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Das Filmerbe erhalten

Deutsche Kinofilme sollen in einer zentralen Datenbank lückenlos erfasst und dauerhaft erhalten werden.

13.03.2013
© Robert George Young/Photographers Choice

Kino ist Kult(ur). „Ein Film berührt emotional unmittelbarer als jede andere Kunstform“, sagt Kulturstaatsminister Bernd Neumann. „Er trägt zudem ganz wesentlich zum Verständnis unserer Kultur und Gesellschaft bei. Filme dokumentieren auf einzigartige Weise die historische Entwicklung unseres Landes.“ Daher hat die Bundesregierung nun eine Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme beschlossen. In Zukunft sollen Hersteller detaillierte inhaltliche und technische Angaben zu ihren Filmwerken machen, die in einem einheitlichen System dargestellt und verfügbar gemacht werden. Damit entsteht eine zentrale Datenbank über das deutsche Filmerbe. Bislang wurden nur öffentlich geförderte Filme archiviert – und das nur dezentral. Neben der Pflichtregistrierung aktueller Filme sollen ältere Filme mit Hilfe des Bundes nach und nach restauriert und digitalisiert werden, um auch Klassiker wie Friedrich Wilhelm Murnaus Stummfilm „Nosferatu“ oder Josef von Sternbergs „Der blaue Engel“ mit Marlene Dietrich nachfolgenden Generationen zu erhalten. Langfristiges Ziel ist es, das deutsche Filmschaffen möglichst lückenlos zu erfassen und dauerhaft zu erhalten.

www.filmportal.de

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