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Was nach der Wahl passiert

Hier erfährst du, wie es nach der Bundestagswahl weitergeht: Wie wird die Regierung gebildet, welche gesetzlichen Fristen gibt es?

17.09.2021
Blick in den leeren Plenarsaal des Bundestags
Blick in den leeren Plenarsaal des Bundestags © picture alliance/dpa

Was geschieht nach Schließung der Wahllokale am Wahltag um 18 Uhr?

Um Punkt 18 Uhr werden die ersten Prognosen über den Ausgang der Wahl veröffentlicht. Sie basieren auf der Befragung von Wählerinnen und Wählern nach Verlassen der Wahllokale. Wenig später kommen die ersten, wesentlich genaueren Hochrechnungen, die auf der Auszählung relativ weniger (aber repräsentativer) Wahllokale fußen. Vor 18 Uhr dürfen keine Prognosen oder Hochrechnungen veröffentlicht werden.

Wann gibt es das endgültige Ergebnis?

Das vorläufige amtliche Endergebnis wird meist noch in der Wahlnacht veröffentlicht. Es basiert auf der telefonischen oder elektronischen Meldung der Ergebnisse aus allen Wahllokalen. Das amtliche Endergebnis wird bekanntgegeben, wenn alle Wahlurnen und Unterlagen dem Bundeswahlleiter vorliegen.

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Wann ist die konstituierende Sitzung des Bundestags?

Der neue Bundestag tritt laut Grundgesetz spätestens 30 Tage nach der Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die Abgeordneten wählen die Bundestagspräsidentin oder den -präsidenten sowie ihre oder seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Bis zu dieser Sitzung bleiben die vorherigen Abgeordneten im Parlament, danach geben sie ihr Mandat ab – ebenso endet mit der Sitzung die Amtszeit der amtierenden Bundeskanzlerin.

Wann tritt eine neue Regierung an?

Sobald eine Partei oder eine Koalition aus mehreren Parteien im Bundestag eine Mehrheit für die Kanzlerwahl hat. Theoretisch sind auch Minderheitsregierungen möglich, sie wurden aus Gründen der Stabilität bisher aber immer vermieden.

Wer regiert in der Zwischenzeit?

Laut Gesetz endet die Kanzlerschaft mit dem Zusammentreten des neuen Parlaments. Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist die Kanzlerin oder der Kanzler aber verpflichtet, bis zur Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiter die Regierungsgeschäfte zu führen. Auch die bisherige Regierung bleibt solange geschäftsführend im Amt. Traditionell werden in diesen Übergangszeiten keine weitreichenden Entscheidungen getroffen.

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