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„Ich habe Rechte – aber die anderen auch“

Was hat das Grundgesetz mit mir zu tun? Ein Verein zeigt Schülerinnen und Schülern, was Grundrechte im Alltag bedeuten – und wo sie ihre Grenzen finden.

Helen Sibum13.05.2026
Ein Mann steht vor einer Schulklasse.
Unterrichtsbesuch von „GrundGesetzVerstehen“ in einer Schule © GrundGesetzVerstehen e.V.

Zu Beginn der Demonstration läuft noch alles gut. Junge Menschen ziehen durch die Innenstadt, skandieren ihre Forderungen, machen Lärm mit Trillerpfeifen. Doch plötzlich gibt es Unruhe, einige Teilnehmende werden aggressiv. Wie reagieren die Polizisten, die den Zug begleiten? Ab wann dürfen sie die Versammlung auflösen? Dafür gibt es sehr hohe Hürden, weil das Grundgesetz die Versammlungsfreiheit garantiert. Die Auflösung wäre das letzte Mittel; vorher müsste die Polizei immer andere Möglichkeiten wählen, zum Beispiel einzelne Störer ausschließen.

Im vorliegenden Fall ist die Demo nur ein Gedankenspiel. Schülerinnen und Schüler haben sie geplant. Sie haben sich über den Stadtplan gebeugt, eine Route ausgewählt und den Anmeldebogen des Ordnungsamts in ihrer Stadt ausgefüllt. Zwei Coaches vom Verein GrundGesetzVerstehen haben sie dabei begleitet. 

Schon 10.000 Schülerinnen und Schüler erreicht

Den Verein haben Jura-Studierende aus Deutschland gegründet. Die Idee: jungen Menschen demokratische und freiheitliche Werte auf einfache Weise nahebringen. Inzwischen engagieren sich dafür mehr als 180 Vereinsmitglieder. Seit 2021 haben sie mehr als 10.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Wenn ich eine Versammlung plane, muss ich das so tun, dass die Interessen und Rechte der anderen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Lukas Schlegel, Vorstandsmitglied beim Verein GrundGesetzVerstehen
Ein junger Mann blickt in die Kamera.
Lukas Schlegel, Rechtsanwalt und Mitglied im Vorstand von „GrundGesetzVerstehen“ © GrundGesetzVerstehen e.V.

Bei der Unterrichtseinheit zur Versammlungsfreiheit überlegen die Coaches mit den Jugendlichen auch, ob das Ordnungsamt bei ihrer Route wohl Probleme sähe – etwa, weil die Demo die Zufahrt zu einem Krankenhauses versperrt. Es könnte auch sein, dass die Lautstärke beschränkt wird, weil die Route an einer Schule vorbeiführt. Demonstrationen müssen in Deutschland nicht genehmigt werden, aber sie müssen angemeldet sein und die zuständige Behörde kann Auflagen machen. „Wenn ich eine Versammlung plane, muss ich das so tun, dass die Interessen und Rechte der anderen nicht unangemessen beeinträchtigt werden“, sagt Lukas Schlegel, Rechtsanwalt und Mitglied im Vorstand von GrundGesetzVerstehen.

Was ich den Schülern mitgeben möchte? Die Wertschätzung dafür, in einem funktionierenden Rechtsstaat zu leben.
Lena Müller-Westphal, Vorstandsmitglied beim Verein GrundGesetzVerstehen
Eine junge Frau blickt in die Kamera.
Lena Müller-Westphal, Jura-Doktorandin und Mitglied im Vorstand von „GrundGesetzVerstehen“ © GrundGesetzVerstehen e.V.

Auch Lena Müller-Westphal engagiert sich im Vorstand des Vereins. Was die Jura-Doktorandin den Schülerinnen und Schülern mitgeben möchte? „Die Wertschätzung dafür, in einem funktionierenden Rechtsstaat zu leben. Und das Wissen, wie Grundrechte funktionieren und wie sie eben auch nicht funktionieren.“ Wie in der Übung zur Versammlungsfreiheit: „Wir ermuntern die Jugendlichen, abzuwägen: Ich habe Rechte – aber andere auch.“