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150 Jahre Genfer Konventionen

Die Genfer Konventionen schützen Menschen im Krieg.

19.08.2014
picture-alliance/dpa - Geneva Convention
picture-alliance/dpa - Geneva Convention © picture-alliance/dpa - Geneva Convention

Die Genfer Konventionen sind verbindliche Regeln, die Menschen während eines Krieges schützen sollen. Sie sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts und wurden von 195 Staaten angenommen. Damit haben deren Regierungen das Versprechen abgegeben, sich im Kriegsfall an bestimmte Gepflogenheiten zu halten, damit Menschen auch in kriegerischen Konflikten von ihren Feinden ein Mindestmaß an menschlicher Behandlung fordern können.

Die erste Fassung entstand vor 150 Jahren. Damals wurde geregelt, dass alle Staaten die Pflicht haben, Soldaten zu helfen, die auf dem Schlachtfeld verletzt werden. Am 12. August 1949 wurden die Genfer Abkommen unter dem Eindruck der Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg noch einmal überarbeitet. Die vorhandenen Regeln wurden erneuert und auf den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten ausgeweitet. Dazu gehören vor allem Frauen und Kinder. Seit 1949 heißt es beispielsweise, dass Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden dürfen. Auch auf den Schutz von Kriegsgefangenen wurde das Regelwerk erweitert. Die Bundesrepublik Deutschland wurde 1954 Vertragspartei.

Kontrolle durch Rotes Kreuz und Roten Halbmond

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die muslimische Rothalbmondbewegung haben sich verpflichtet, den Opfern von Kriegen zu Recht und Schutz zu verhelfen. Die Organisationen streben danach, die Abkommen weiter zu entwickeln und zu stärken. Die Genfer Konventionen sind bislang freiwillige Selbstverpflichtungen der Unterzeichnerstaaten. Die Abkommen enthalten aber eine Verpflichtung, schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht unter Strafe zu stellen. Verletzungen der Genfer Konventionen und anderer Regeln des humanitären Völkerrechts sind in Deutschland beispielsweise durch das 2002 in Kraft getretene Völkerstrafgesetzbuch strafbar. Der Artikel 25 des Grundgesetzes integriert „die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes“ in das Bundesrecht und gibt ihm Vorrang vor den nationalen Gesetzen.

150. Jahrestag des ersten Genfer Abkommens am 22. August 2014

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