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So arbeiten Staatsanwälte in Deutschland

Neutral und im Dienst der Gesellschaft: fünf Fakten zum Beruf des Staatsanwalts.

Julia Bröder, 20.05.2019
Staatsanwälte im Gericht
Staatsanwälte im Gericht © dpa

Verantwortungsvoll ermitteln

Ein nächtlicher Anruf der Polizei: Man brauche sofort einen Durchsuchungsbeschluss, der Staatsanwalt müsse unbedingt kommen. So oder ähnlich ist es häufig im deutschen Krimi-Klassiker „Tatort“ zu sehen. Tatsächlich gehören Nacht- und Bereitschaftsdienste bei deutschen Staatsanwälten zum Job. Doch vor allem arbeiten sie am Schreibtisch. Ihre Aufgabe im deutschen Rechtssystem ist es, strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu leiten. Das heißt: Akten lesen, Zeugenbefragungen und Hausdurchsuchungen bei der Polizei veranlassen, Verfahren einstellen oder Anklagen schreiben. Am Ende eines Gerichtsverfahrens tritt der Staatsanwalt mit einem Plädoyer als Ankläger auf.

Neutral bleiben

Anders als etwa in den USA, wo die Verteidigung dafür verantwortlich ist, alle relevanten Beweise vorzulegen und der Staatsanwalt eher als Gegner des Angeklagten verstanden wird, muss der Staatsanwalt in Deutschland immer neutral ermitteln – also auch Tatsachen berücksichtigen, die den Angeklagten entlasten könnten. Die Staatsanwaltschaft ist zugleich Ermittlungs- und Anklagebehörde, die ihre Arbeit an einem Fall aufnimmt, sobald es Anzeichen für eine Straftat gibt. Dabei ist sie im Rahmen des sogenannten Weisungsrechts verpflichtet, an den jeweiligen Justizminister zu berichten und seine Anweisungen entgegenzunehmen. Ein Punkt, der bisweilen umstritten ist. Etwa im Vergleich mit anderen EU-Ländern wie Italien, wo Staatsanwälte formal unabhängig sind.

Eigenverantwortlich handeln

Voraussetzung für die Arbeit als Staatsanwalt sind die deutsche Staatsbürgerschaft sowie ein Jurastudium inklusive dem deutschen Erstem und Zweitem Staatsexamen. Zwischen der Ersten und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung muss ein zweijähriges Referendariat mit mehreren Stationen absolviert werden, beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft, an einem Gericht oder bei einer Behörde. Dort lassen sich praktische Erfahrungen im Strafrecht sammeln. Gepaart mit dem Wissen aus dem Studium ist man somit zumindest theoretisch für den Beruf des Staatsanwalts gewappnet. Was man jedoch in der täglichen Arbeit braucht – taktisches Geschick in Ermittlungen etwa – lernt man erst im Berufsleben. Neueinsteiger werden dabei einige Monate von erfahrenen Kollegen begleitet, bevor sie für ihre Fälle allein verantwortlich sind.

Souverän auftreten

Das Bewerbungsprozedere für Staatsanwälte gilt als sehr streng, mit einem rauen Gesprächston, der die Kandidaten schon mal verunsichert. So soll getestet werden, wie souverän ein Bewerber auftritt. Denn Souveränität ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Staatsanwalts. Schließlich steht er nicht nur Richtern gegenüber, sondern auch erfahrenen Strafverteidigern. Ganz wichtig allerdings: Souveränität bedeutet nicht übermäßige Macht. Ein Eingriff ins Zivilrecht, zum Beispiel durch einen Widerspruch gegen ein rechtskräftiges Urteil, wie es in Russland vorkommt, steht deutschen Staatsanwälten nicht zu. Übrigens: Auch beim Einstellungsprozedere unterscheidet sich der Beruf des deutschen Staatsanwalts von anderen Ländern. In den USA zum Beispiel werden die „District Attorneys“ in den meisten Bundesstaaten von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die „United States Attorneys“, also die Staatsanwälte auf Bundesebene, ernennt der Präsident für eine Amtszeit von vier Jahren.

Gesellschaftlich Gutes tun

Deutsche Staatsanwälte sind Staatsbedienstete, zunächst auf Probe, nach drei bis fünf Jahren auf Lebenszeit – mit allen finanziellen und sozialen Sicherheiten, die dieser Status mit sich bringt. Vor allem aber arbeiten sie mit dem Ziel, den Geschädigten einer Straftat zu helfen – und einen wertvollen gesellschaftlichen Dienst zu leisten.

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