Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehr
Bis zum 1. Februar 2014 werden Überweisungen und Lastschriften auf europaweite Verfahren umgestellt.

Europa wächst mehr und mehr zusammen. Das gilt auch für den Zahlungsverkehr. Bislang dominierten nationale Verfahren – selbst innerhalb des Euroraums. Um dieser Aufsplitterung ein Ende zu bereiten, haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regeln für den nationalen und europäischen bargeldlosen Zahlungsverkehr, also für Überweisungen und Lastschriften, eingeführt. Bis zum 1. Februar 2014 werden Überweisungen und Lastschriften unter dem Namen Single Euro Payments Area (SEPA) auf europaweite Verfahren umgestellt. Das SEPA-Verfahren soll den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr vereinfachen. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden ab Februar 2014 abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sogenannten IBAN (International Bank Account Numbers). Sie bestehen aus 22 Stellen und sind auf dem Kontoauszug und der Bankkundenkarte zu finden. Die neuen einheitlichen Verfahren gelten für Eurozahlungen in den 28 Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz.