UN-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft
Zehn Jahre nach dem historischen Atomabkommen mit dem Iran liegt der Deal in Trümmern. Deutschland will weiter verhandeln, um den Bau einer Atombombe zu verhindern.

New York (dpa) - Knapp zehn Jahre nach dem historischen Atomabkommen mit dem Iran sind die UN-Sanktionen gegen das Land nach gescheiterten Verhandlungen wieder in Kraft getreten. Die Frist für eine Einigung zwischen Teheran und seinen Verhandlungspartnern Deutschland, Großbritannien und Frankreich lief in der Nacht zum Sonntag ab.
Die nun wieder geltenden Strafmaßnahmen umfassen unter anderem ein allgemeines Waffenembargo, ein Verbot weiterer Urananreicherungen sowie zahlreiche Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen zum Einfrieren von Geldern. Der Iran hatte für den Fall der Wiedereinsetzung der Maßnahmen eine harsche Reaktion angekündigt.
Deutschland, Frankreich und Großbritannien hatten Ende August den sogenannten Snapback-Mechanismus aktiviert. Er diente dazu, den Iran bei Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Atomabkommens von 2015 wieder mit vorherigen Sanktionen belegen zu können. Die Europäer sind neben den USA, Russland und China Mitunterzeichner des Deals, der als Meilenstein der Diplomatie gilt.
„Wir fordern den Iran nachdrücklich auf, von jeglichen eskalierenden Maßnahmen abzusehen und sich wieder an seine rechtlich bindenden Sicherungsmaßnahmen zu halten“, teilten die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs (E3) in der Nacht gemeinsam mit. „Die Wiedereinführung von UN-Sanktionen bedeutet nicht das Ende der Diplomatie.“