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Europäer aktivieren Verfahren für Sanktionen gegen Iran

Iran steht im Atomstreit international zunehmend isoliert da. Mit neuen Sanktionen wächst der Druck auf die Regierung in Teheran.

Kim BergKim Berg, 28.08.2025
Ali Chamenei, oberster religiöser und politischer Führer des Iran
Ali Chamenei, oberster religiöser und politischer Führer des Iran © dpa

Im Streit um das iranische Atomprogramm haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien am 28. August 2025 den sogenannten Snapback-Mechanismus ausgelöst. Damit läuft nun ein 30-tägiges Verfahren, an dessen Ende die Wiedereinführung aller UN-Sanktionen gegen Iran stehen dürfte, unabhängig von möglichen Vetos im Sicherheitsrat. Hintergrund sind anhaltende Verstöße Teherans gegen das internationale Atomabkommen.

Außenminister Johann Wadephul rief den Iran direkt nach dem Start des Mechanismus zu neuen Verhandlungen auf. Deutschland, Frankreich und Großbritannien seien weiterhin zu einem diplomatischen Dialog mit Teheran bereit, sagte Wadephul. „Wir sind fest überzeugt, die Diplomatie endet nicht hier. Sie kann und sie soll weitergehen. Iran muss allerdings jetzt handeln.“

Was ist der Snapback-Mechanismus?

Der Snapback-Mechanismus ist ein instrumenteller Bestandteil des 2015 geschlossenen Atomabkommens (JCPOA). Das JCPOA sah vor, dass Iran sein Nuklearprogramm einschränkt und internationale Inspektionen zulässt. Im Gegenzug wurden internationale Sanktionen gelockert, die zuvor Irans Wirtschaft schwer belastet hatten. 2018 kündigte US-Präsident Donald Trump das Abkommen jedoch einseitig auf und setzte neue, harte Strafmaßnahmen durch. Der Snapback-Mechanismus erlaubt es den Vertragsparteien – wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien – bei bedeutenden Vertragsverstößen Irans die früheren UN-Sanktionen zu reaktivieren, ohne dass ein Veto durch Russland oder China dies verhindern könnte. Entscheidend ist, dass der Mechanismus nur 10 Jahre gilt. Er verfällt am 18. Oktober 2025, wenn er bis dahin nicht aktiviert wurde.

Gründe für die Aktivierung

Die Europäer werfen Iran fortgesetzte Verstöße gegen das Atomabkommen vor – insbesondere die nahezu waffenfähige Anreicherung von Uran bis zu 60 Prozent sowie mangelnde Transparenz im Umgang mit IAEA-Inspektionen. Verhandlungen im Juli und August zeigten keine ausreichende Bereitschaft Teherans, wieder verhandlungsoffen zu agieren.

Mögliche Konsequenzen für Iran

Kommt binnen 30 Tagen keine Resolution zustande, werden Sanktionen reaktiviert, die bereits von 2006 bis 2010 in Kraft waren. Dazu gehören ein umfassendes Waffenembargo, Verbote der Urananreicherung und weitreichende Finanzsanktionen. Ökonomisch trifft das Iran hart. Schon jetzt leidet die iranische Bevölkerung unter Inflation, Währungsschwankungen und Kaufkrafteinbußen. Gleichzeitig erhöht es den Druck auf internationale Unternehmen und Länder, sich aus Geschäften mit Iran zurückzuziehen.

Trotz der getroffenen Entscheidung signalisieren Deutschland, Frankreich und Großbritannien weiterhin Bereitschaft zum Dialog, sofern Iran schnell und glaubwürdig kooperiert – insbesondere mit der IAEA und im Hinblick auf neue Atomverhandlungen.

Menschenrechte im Fokus

Unabhängig von der Nuklearfrage bestehen seit 2011 zahlreiche EU-Sanktionen gegen Iran wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen. Nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im September 2022 und der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste wurden sie erheblich verschärft. Mittlerweile stehen mehr als 230 Personen und über 40 Organisationen auf den Sanktionslisten, darunter Minister, Mitglieder der Revolutionsgarde, Polizeikommandeure, Gefängnisdirektoren sowie staatliche Medien und Behörden. Die Sanktionen umfassen Reiseverbote, Vermögenssperren sowie Exportbeschränkungen für repressive Technologien. Die EU verurteilt willkürliche Festnahmen, Folter, Todesurteile gegen Demonstrierende und die systematische Diskriminierung von Frauen und Mädchen.