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Zwei-plus-Vier-Vertrag

Der Fall der Berliner Mauer markierte den Beginn einer neuen Ära, doch erst der Zwei-plus-Vier-Vertrag machte den Weg für die deutsche Wiedervereinigung frei.

29.09.2017
Zwei-plus-Vier-Vertrag
© dpa

Die Wiedervereinigung Deutschlands wurde nach dem Fall der Berliner Mauer nur möglich, weil auch die Zustimmung der damaligen Sowjetunion, der USA, Frankreichs und Großbritanniens erzielt werden konnte. In den Zwei-plus-Vier-Gesprächen hatten die Außenminister der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges mit ihren beiden deutschen Kollegen darüber verhandelt, wie die beiden Staaten zusammengeführt werden sollten.

Bei einem Treffen im Kaukasus erhielt Bundeskanzler Helmut Kohl schließlich im Juli 1990 die Zustimmung des damaligen Kremlchefs Michail Gorbatschow zur deutschen Einheit. Zuvor hatten die USA und die Europäische Gemeinschaft, der Vorläufer der Europäischen Union, bereits die Wiedervereinigung begrüßt.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde schließlich am 12. September 1990 von den Außenministern in Moskau unterzeichnet und regelte die Grenzen ebenso wie den zukünftigen Status Deutschlands. Zwei Wochen später verzichteten die Siegermächte in einer Erklärung auf ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für das noch besetzte Deutschland. Die Bundesregierung und die im März 1990 frei gewählte DDR-Regierung hatten schon am 31. August 1990 den Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands unterzeichnet und damit den innenpolitischen Rahmen festgelegt. Aber erst nach Klärung der außenpolitischen Komponente mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag konnte sich der Beitritt der damaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland vollziehen.

Das vereinte Deutschland und die drei Westmächte ratifizierten zügig den Zwei-plus-Vier-Vertrag. In Moskau ließ man sich dagegen Zeit und es kam zu einer kontroversen Debatte im Obersten Sowjet, bis dieser den Vertrag am 4. März 1991 ebenfalls ratifizierte. Erst nach der Übergabe der Ratifizierungsurkunde an den damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher am 15. März 1991 trat der Vertrag in Kraft. 

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