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Neue Gesetze zum Asyl

Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen hat die Bundesregierung ein Gesetzespaket zur Asylpolitik beschlossen. Die wichtigsten Punkte.

22.10.2015
© dpa/Kay Nietfeld - Asylum Law

Integrationskurse und Beschäftigung: Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu müssen vor allem gute Deutschkenntnisse vorhanden sein. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt dafür mehr Mittel bereit. Außerdem sollen die Integrationskurse besser mit den berufsbezogenen Sprachkursen der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden.

Unterkünfte schneller bauen: Die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren wird beschleunigt. Die Länder und Kommunen erhalten weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

Hilfen für minderjährige Flüchtlinge: Die Situation von jungen Flüchtlingen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, soll verbessert werden. Um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten für eine angemessene Versorgung gibt, wird es künftig eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht geben.

Fehlanreize vermeiden: Für Menschen ohne Bleibeperspektive wird der persönliche Bedarf, der bislang mit einem „Taschengeld“ abgedeckt wird, künftig in Sachleistungen gewährt. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen.

Sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.

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