Zum Hauptinhalt springen

„Digitale Gewalt hinterlässt tiefe Spuren“

Pornografische Deepfakes verbreiten sich rasant. Deutschland will Täter konsequenter verfolgen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärt, wie. 

Ina BrzoskaInterview: Ina Brzoska , 20.05.2026
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig © Felix Zahn / phototek.de

Frau Ministerin, die Debatte über digitale sexualisierte Gewalt hat zuletzt deutlich an Dynamik gewonnen. Wo sehen Sie aktuell die größten Schutzlücken im deutschen Recht? 

Pornografische Deepfakes sind im Augenblick eines der größten Probleme. Das Netz wird davon förmlich geflutet. Solche Bilder verletzen die Persönlichkeitsrechte massiv und richten bei den Betroffenen oft großen Schaden an. Deutschland hat derzeit keine strafrechtliche Vorschrift, die das Erstellen und Teilen solcher Deepfakes unter Strafe stellt. Ich will, dass wir hier das Strafgesetzbuch ergänzen. Ein anderes Problem sind die voyeuristischen Bildaufnahmen, die mittlerweile ganz unauffällig entstehen können. Auch diese sind heute meist nicht strafbar. Für mich gehört auch das unter Strafe gestellt. 

Was soll sich durch Ihren Gesetzentwurf konkret für Betroffene ändern, insbesondere im Hinblick auf pornografische Deepfakes und andere bildbasierte Übergriffe?

Mein Vorschlag ist eine neue Strafvorschrift, die bildbasierte sexualisierte Gewalt umfassend abdeckt. Es geht um das Herstellen und Verbreiten von sexualisierten Deepfakes, um Vergewaltigungsvideos und um voyeuristische Aufnahmen, zum Beispiel in der Sauna. Außerdem ist es mir ganz wichtig, dass wir es allen Betroffenen von digitaler Gewalt einfacher machen, ihre Rechte durchzusetzen. 

Ein zentrales Problem ist oft die Identifizierung von Tätern im Netz. Welche neuen Möglichkeiten sollen Ermittlungsbehörden künftig erhalten?  

Natürlich nützen die besten Strafvorschriften nichts, wenn die Täter unerkannt davonkommen. Ein großes Problem bei Straftaten im Netz ist, dass die Daten, die Täter identifizierbar machen, oft nicht lange genug gespeichert werden. Gerade IP-Adressen sind oft die einzige Spur, die Täter im digitalen Raum hinterlassen. Internetanbieter sollen künftig verpflichtet sein, IP-Adressen drei Monate lang bei sich zu speichern.  

Welche Verantwortung tragen Plattformbetreiber und Tech-Unternehmen im Umgang mit Deepfakes und digitaler Gewalt?  

Wichtig ist, dass wir die Plattformbetreiber in die Verantwortung nehmen. Sie stellen nicht nur technische Infrastruktur bereit, sie tragen Verantwortung. Die Betreiber verdienen viel Geld mit ihren Plattformen – natürlich müssen sie auch gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgehen und dürfen nicht einfach zulassen, dass ihre Tools zu Werkzeugen digitaler Demütigung werden. Der Digital Services Act und die KI-Verordnung der EU machen hier klare Vorgaben. Die Plattformen müssen spüren: Europa ist entschlossen, demokratisch beschlossene Regeln auch wirksam zu machen. 

Der aktuelle Gesetzentwurf reagiert auch auf eine wachsende öffentliche Sensibilität für das Thema. Wie wichtig ist das gesellschaftliche Signal, dass digitale sexualisierte Gewalt konsequent verfolgt wird?

Mich treibt um, wie viele Menschen von digitaler Gewalt betroffen sind. Als Staatsanwältin habe ich gesehen, wie Gewalt wirkt. Sie hinterlässt tiefe Spuren und reicht oft weit über den Moment hinaus. Das Problem dahinter ist ein gesellschaftliches, und zwar ein uraltes: Denn die Sexualisierung des weiblichen Körpers ist eben immer auch eine Form der Machtausübung. Die Frau wird zum Objekt herabgewürdigt. Hier sind wir alle gefragt: Es ist höchste Zeit, dass der Kampf gegen Gewalt an Frauen endlich ein Schwerpunktthema in der Gesellschaft und in der Politik wird. Dabei hilft das Gesetz gegen digitale Gewalt, aber einen wichtigen Teil der Strecke müssen wir alle selbst gehen. Ich wünsche mir, dass diesen Kampf auch möglichst viele Männer mit vorantreiben. 

Zur Person: Stefanie Hubig

Dr. Stefanie Hubig (SPD), geboren 1968 in Frankfurt am Main, ist seit dem 6. Mai 2025 Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Zuvor war sie Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz (2016–2025). Die promovierte Juristin hat zudem langjährige Erfahrung als Richterin und Staatsanwältin.