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Die Digitale Sicherheit Europas

Datenschutz ist in der EU ein hohes Gut. Warum europäische Standards weltweit als Maßstab gelten, verrät Ulrich Kelber im Interview.

Clara Krug, 09.07.2020
Die Datenschutzregeln der EU gelten weltweit als Maßstab.
Die Datenschutzregeln der EU gelten weltweit als Maßstab. © Thomas Trutschel/photothek.net

Als Deutschlands oberster Datenschützer setzt sich Professor Ulrich Kelber auch auf europäischer Ebene für den größtmöglichen Schutz personenbezogener Daten ein. Sein Amt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) trat er im Januar 2019 an. Da war das wichtigste Instrument der Europäischen Union für einen umfassenden Datenschutz schon seit einigen Monaten in Kraft: die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie hat den Datenschutz auf europäischer Ebene modernisiert und den Schutz der Privatsphäre an neue Techniken und Arten der Datenverarbeitung angepasst. Im Interview zieht Ulrich Kelber Bilanz über zwei Jahre EU-DSGVO.

Deutschlands oberster Datenschützer Ulrich Kelber
Deutschlands oberster Datenschützer Ulrich Kelber © picture alliance/dpa

Herr Professor Kelber, wie schützen Sie Ihre persönlichen Daten?
Zuerst überlege ich mir sehr genau, wem ich meine Daten wofür gebe und zu welchem Zweck. Manche Dinge sind recht offensichtlich. Zum Beispiel nutze ich nur Messenger, die datenschutzfreundlich und Ende-zu-Ende verschlüsselt sind. Grundsätzlich raten ich und meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern dazu, auf sichere Passwörter zu achten, auf einen regelmäßig aktualisierten Virenschutz und auf ein möglichst hohes Datenschutzniveau bei den genutzten Diensten. Je sensibler die Daten sind, umso kritischer prüfe ich nach.

Der Datenschutz bremst weder den technologischen Fortschritt noch die wirtschaftliche Entwicklung
Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter

Seit zwei Jahren gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Welche Bilanz ziehen Sie?
Die DSGVO ist ein großer Erfolg mit weiterem Verbesserungspotential. Ihre wichtigsten Zielsetzungen wurden erreicht, wie beispielsweise ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz oder die verbesserte Durchsetzung durch die Aufsichtsbehörden. Die Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb der EU ist ein Wert für sich, von dem sowohl die Unternehmen, als auch die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar profitieren. Weltweit hat sich die DSGVO als Vorbild für neue gesetzliche Regelungen etabliert. Defizite sehe ich vor allem bei der Durchsetzung des Datenschutzes gegenüber den großen internationalen IT-Unternehmen. Bei den Informations- und Dokumentationspflichten sollte geprüft werden, ob bürokratische Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen möglich sind. Auch der gerade veröffentlichte Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission sieht bei diesen Punkten Handlungsbedarf.

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Viele Staaten nehmen sich den Umgang Europas mit Datenschutz zum Vorbild. Kann und soll die EU-DSGVO zum globalen Standard werden? Welchen Beitrag leistet Deutschland dabei?
Der Datenschutz hat in Deutschland immer schon eine wichtige Rolle gespielt. 1983 hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht im sogenannten „Volkszählungsurteil“ das damals neue „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ formuliert und damit den Datenschutz als Grundrecht verankert. Heute ist es so, dass die Europäische Union wichtige Impulse und Standards für den Datenschutz gesetzt hat. Das gilt für die Europäische Grundrechte-Charta und die EU-Verträge, die den Datenschutz als Grundrecht enthalten. Vor allem aber für die Datenschutz-Grundverordnung. Dadurch wurden die Rechte der Betroffenen gestärkt und an die Bedingungen der digitalen Gesellschaft angepasst. Wenn Firmen ihre Waren oder Dienstleistungen gezielt den Menschen in der EU anbieten – auch wenn sie keine Niederlassung in der EU haben –, dann müssen sie die Vorgaben der DSGVO beachten. So beeinflusst die DSGVO auch die Datenschutz-Gesetzgebung in Ländern außerhalb Europas, zum Beispiel in Japan oder in Kalifornien innerhalb der USA.

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Stehen strenge Datenschutzregelungen und Innovationen aus Ihrer Sicht in einem Widerspruch?
In der Debatte wird oft der Vergleich mit den weit entwickelten Digitalökonomien in China oder den USA gemacht. Deren Vorsprung im Bereich von innovativen Technologien wird als quasi „uneinholbar“ beschrieben. Dieser direkte Vergleich verkennt dabei oft die Besonderheiten der europäischen Digitallandschaft, die deutlich fragmentierter ist. Die Marktmacht großer Plattformen gestaltet sich in Europa anders und auch der Datenschutz spielt glücklicherweise eine wichtigere Rolle. Der Datenschutz bremst weder den technologischen Fortschritt noch die wirtschaftliche Entwicklung. Vielmehr versuchen wir ein Verständnis für die essenziell notwendigen Schutzmechanismen für die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu erzeugen. Dieser Aspekt kann für Europa zu einem Alleinstellungsmerkmal werden und Geschäftsmodelle hervorbringen, die innovativ sind, gerade weil sie auch datenschutzfreundlich sind.

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