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Deutschland, die föderale Republik

Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Sowohl der Bund als auch die 16 Bundesländer verfügen über jeweils eigene Kompetenzen.

18.01.2018
Sitzung im Deutschen Bundesrat
© dpa/Michael Kappeler

Die Zuständigkeit für die Bereiche der Inneren Sicherheit, Schule, Hochschule, Kultur sowie der kommunalen Verwaltung liegt bei den Ländern. Gleichzeitig setzen die Verwaltungen der Bundesländer nicht nur ihre eigenen Gesetze um, sondern auch die des Bundes. Die Regierungen der Bundesländer sind über ihre Vertretung im Bundesrat direkt an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt. 

Der Föderalismus in Deutschland ist mehr als ein staatliches System, er bildet die dezentrale kulturelle und wirtschaftliche Struktur des Landes ab und wurzelt tief in der Tradition. Jenseits ihrer politischen Funktion sind die Bundesländer auch Abbild ausgeprägter regionaler Identitäten. Im Grundgesetz wurde 1949 die starke Stellung der Länder festgeschrieben; mit der Wiedervereinigung wurden 1990 fünf neue Länder gegründet: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mit 17,6 Millionen Einwohnern ist Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Land, Bayern mit 70.550 Quadratkilometern das von der Fläche her größte; mit 3.838 Einwohnern je Quadratkilometer hat Berlin, die Hauptstadt, die höchste Bevölkerungsdichte. Eine Besonderheit sind die drei Stadtstaaten. Ihr Staatsgebiet beschränkt sich jeweils auf die drei Großstädte Berlin, Bremen und Hamburg. Das kleinste Land ist Bremen mit 419 Quadratkilometern und 657.000 Einwohnern. Baden-Württemberg zählt zu den wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Das Saarland war nach dem Zweiten Weltkrieg ein teilsouveränes Land unter dem Protektorat Frankreichs und wurde erst am 1. Januar 1957 als zehntes Bundesland in das damalige Bundesgebiet eingegliedert.