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Engagement für das Leben in Freiheit und Würde

Menschenrechte berühren nahezu alle Politikbereiche. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Rechtsstaatlichkeit weltweit geachtet wird und alle die gleichen Chancen haben.

Johannes Göbel und Sarah Kanning, 13.04.2016

Menschenrechte berühren nahezu alle Politikbereiche, in der Innen- wie in der Außenpolitik“, sagt Bundesaußenminister Frank-Walter Stein­meier. Das Grundgesetz stellt in Artikel 1 die Würde des Menschen und das Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten ganz bewusst an den Anfang. Die Menschenrechte werden als „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ genannt. Daraus leitet sich auch der Einsatz Deutschlands für die Einhaltung von Menschenrechten und Grundfreiheiten weltweit ab. Verbindliche Vereinbarungen sind dafür unerlässlich.

Deutschland ist Vertragsstaat der wesentlichen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (VN) und der Mehrheit ihrer Zusatzprotokolle. Zuletzt wurde von Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter sowie die Behindertenrechtskonven­tion unterzeichnet, beide sind seit 2009 in Kraft. Deutschland hat als erster euro­päischer Staat auch das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention, das ein Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht, ratifiziert. Die Individualbeschwerde gibt Kindern und Jugendlichen weltweit ein Instrument, um selbst ihre Rechte durch Anrufung des VN-Ausschusses für Kinderrechte durchsetzen zu können. Im Rahmen der Vereinten Nationen setzt sich die Bundesregierung für eine rasche Ratifikation durch weitere Staaten ein. Seit vielen Jahren engagiert sich Deutschland dafür, dass Kinder nicht als Soldaten missbraucht werden. Damit traumatisierte Kinder in einen sicheren Alltag zurückfinden können, werden sowohl in Deutschland als auch international Betreuungs- und Bildungsangebote, therapeutische Maßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Kinderrechte und den politischen Dialog mit Konfliktparteien gestärkt.

Für gesellschaftliche Teilhabe

Der Inklusionsgedanke gewinnt seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung – also die Vorstellung, dass alle Menschen miteinander lernen, leben und arbeiten und gleichberechtigt am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen. Um international ein Zeichen für Inklusion und Teilhabe in der Schule zu setzen, wurden im Januar 2016 bereits zum zweiten Mal Unterrichtsprojekte mit dem Inklusionspreis des Auswärtigen Amts ausgezeichnet. Den mit 10 000 Euro dotierten ersten Preis erhielt die Europa-Schule in Kairo für ihr Projekt „Anders sein“. Darin erfuhren die Schüler in nachgestellten Situationen körperliche Einschränkungen, Sehstörungen oder Konzentrationsschwäche. Später reagierten sie nachweislich rücksichtsvoller auf ihre Klassenkameraden mit Behinderung.

Ein zentrales Anliegen der Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung ist es, die Menschenrechtssituation für Frauen und Mädchen in der Welt zu 
verbessern. Nach dem Leitsatz „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Chancen und gleiche Macht“ verfolgt Deutschland einen mehrgleisigen Ansatz, um Gleichberechtigung zu fördern. Beispielsweise plant und setzt es alle entwicklungs­politischen Vorhaben genderdifferenziert um („Gender-Mainstreaming“) und berücksichtigt damit unterschiedliche Lebenssituationen von Frauen und Mädchen beziehungsweise Männern und Jungen. Das kann etwa speziell zusammen­gestellte Hilfsgüterpakete betreffen, oder den Bau von getrennten Waschräumen in Flüchtlingslagern.

Mit speziellen Fördermaßnahmen in Partnerländern will Deutschland geschlechtsspezifische Benachteiligungen gezielt abbauen: Ob Bildungsarbeit zu Frauenrechten in Nicaragua oder Präventionsmaßnahmen zu Gewalt gegen Frauen in Peru und Bolivien oder im Politik­dialog – die Bundesregierung setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die Rechte von Frauen und Mädchen geachtet und gewährleistet werden. Den Handlungsrahmen bietet dafür das VN-Übereinkommen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Schutz von Aktivisten

Vereinbarungen und Abkommen genügen aber nicht, wenn es darum geht, Menschenrechte durchzusetzen. Es braucht immer wieder Menschen, die den Mut aufbringen, trotz drohender Angriffe und Repressionen ihre Stimme gegen Menschenrechtsverletzungen zu erheben. Der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zählt deshalb zu den zentralen Aktionsfeldern deutscher Außenpolitik. Die Bundeskanzlerin, der Außenminister und andere hochrangige Vertreter Deutschlands treffen sich immer wieder mit Aktivistinnen und Aktivisten, mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Anwältinnen und Ärzten: Aufmerksamkeit ist eines der vielen Mittel, um sie zu schützen. Zugleich setzt sich deutsche Außenpolitik auf verschiedenen Ebenen für die Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter ein.

Deutschland sucht weltweit das Gespräch über grundlegende Fragen des Rechtsstaats und führt etwa auf Regierungsebene intensive bilaterale Rechtsstaatsdialoge mit China und Vietnam. Rechtsstaatlichkeit schlägt sich in besonderem Maße im Straf- und Strafverfahrensrecht nieder. Fördermaßnahmen Deutschlands in diesem Bereich sind die Beratung bei der Erarbeitung von Gesetzen, bei der Neuordnung von Zuständigkeiten zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten und bei der Stärkung der Institutionen durch Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten, Richtern und Strafverteidigern. In Peru unterstützte die Bundesregierung die Reform der Strafverfahrensordnung von 2002 bis 2015 auch finanziell mit etwa sechs Millionen Euro.

Menschenrechte betreffen aber nicht nur den Schutz vor Angriffen und Benachteiligungen. So ist in vielen Ländern das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung gefährdet: Mehr als 660 Millionen Menschen haben weltweit keinen 
Zugang zu sauberem Trinkwasser und 2,5 Milliarden Menschen keine angemessene Sanitärversorgung. An den daraus resultierenden Krankheiten sterben jedes Jahr mehr Kinder als an Malaria, Masern und Aids zusammen. 2013 gelang es Deutschland und Spanien, die VN-Generalversammlung zu überzeugen, erstmals das Menschenrecht auf Wasser und Sa­nitärversorgung explizit anzuerkennen. 2015 schrieb die Generalversammlung in einer erneuten Resolution zu diesem Thema ein eigenständiges Recht auf Sanitärversorgung fest. ▪