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Braucht das deutsche Grundgesetz ein Update?

Fast 80 Jahre alt – und noch in Bestform? Oder müsste Deutschlands wichtigstes Dokument dringend mal wieder überarbeitet werden?

13.05.2026
xxxEine Frauenskulptur mit Augenbinde und einer Waage in der Hand
Eine Skulptur der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit © istockphotos/no_limit_pictures

Herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz! Am 23. Mai 2026 wird Deutschlands wichtigstes Buch 77 Jahre alt. Dabei war es bei seiner Einführung als Provisorium gedacht – weil Deutschland in Folge des Zweiten Weltkriegs noch geteilt war, sollte Westdeutschland keine endgültige Verfassung bekommen. „Dieses Grundgesetz war nie für die Ewigkeit geschaffen und hat doch überdauert, hat uns getragen durch die Zeit“, so Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Allerdings hat es im Laufe der Jahre einige Änderungen gegeben – und weitere werden diskutiert. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Kann das Grundgesetz geändert werden?

Ja, unter strengen Voraussetzungen. Es braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Bestimmte Kernprinzipien können gar nicht geändert werden, für sie gilt die „Ewigkeitsklausel“. Dazu gehören die in Artikel 1 verankerte Menschenwürde und die in Artikel 20 festgelegten Staatsprinzipien wie Demokratie und Rechtsstaat. Die Ewigkeitsklausel ist eine Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Ist das Grundgesetz schon mal geändert worden?

Ja, sogar relativ häufig, seit 1949 gab es rund 70 Änderungen. Zum Beispiel diese:

Stehen weitere Änderungen an? 

Einige mögliche Änderungen werden immer wieder diskutiert, etwa die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Klimaschützerinnen und -schützer wünschen sich eine Festschreibung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045. Diskutiert wird auch ein stärkerer Schutz des Bundesverfassungsgerichts, um es vor politischer Einflussnahme zu schützen. 

Gibt es auch Forderungen nach einer grundsätzlichen Überarbeitung?

Ja, aber eher vereinzelt. Unter anderem klingt die Diskussion nach, ob es mit der Wiedervereinigung eine neue, gemeinsame Verfassung hätte geben sollen. Man entschied sich damals dagegen, weil das Grundgesetz sich bewährt hatte und man politische und rechtliche Unsicherheit vermeiden wollte. Die meisten Politikerinnen und Verfassungsrechtler plädieren heute dafür, das Grundgesetz durch gezielte Einzeländerungen weiterzuentwickeln, statt es neu zu schreiben.