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Fördern und 
Fordern

Deutschland hat erstmals ein Integrationsgesetz. Es erleichtert das Ankommen der Flüchtlinge in der Gesellschaft, beschreibt aber auch ihre Pflichten.

28.09.2016

Deutschland hat erstmals ein Integrationsgesetz. Es soll das Ankommen von Flüchtlingen in der Gesellschaft nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ ­erleichtern – etwa durch größere Kapazitäten in Sprachkursen und Angebote zu Arbeit und Ausbildung. Schon während des Asylverfahrens sollen Flüchtlinge kleine Jobs übernehmen – 100 000 solcher Arbeitsgelegenheiten werden neu geschaffen. Geduldete Flüchtlinge mit einem Ausbildungsplatz bekommen ­zudem ein Bleiberecht für die Dauer ihrer Lehre und die anschließende Beschäftigung. Das Gesetz 
beschreibt auch die Pflichten für Asyl­suchende. Lehnen sie Integrationsangebote ab, wird die Unterstützung gekürzt. Außerdem müssen sie in den ersten drei Jahren an dem Wohnort leben, den das jeweilige Bundesland ihnen zuweist. Es sei wichtig, so Bundeskanzlerin Angela Merkel, „Integration als Angebot an die Menschen, die zu uns gekommen sind, zu sehen, aber auch als Erwartung: dass sie die deutsche Sprache lernen und dass sie sich an unsere Gesetze halten.“

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