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Europäischer Datenschutztag

Deutschland setzt sich für hohe globale Standards ein.

27.01.2016
© dpa/Susanne Lindholm SWEDEN OUT - Data Protection

Kurzinterview mit Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist seit 1. Januar 2016 eigenständige oberste Bundesbehörde. Das klingt zunächst nach einer Formalie – welche Bedeutung hat dieser Statuswechsel?

Mit dem Statuswechsel ist die BfDI – vergleichbar dem Bundesrechnungshof – seit Jahresbeginn vollständig unabhängig. Die Dienstaufsicht des Bundesministers des Innern endete ebenso wie die Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Künftig ist die BfDI daher nur noch dem Parlament verantwortlich und ihre Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Der Gesetzgeber hat mit dieser Reform und der in diesem Zusammenhang einhergehenden Personalaufstockung klar zum Ausdruck gebracht, wie wichtig eine starke und unabhängige Datenschutzaufsicht auf Bundesebene ist.

Der 28. Januar ist der Europäische Datenschutztag. Inwiefern ist die europäische Zusammenarbeit beim Datenschutz wichtig und wie bringt Deutschland sich ein?

In der digitalen Welt, in der personenbezogene Daten weltweit erhoben und verarbeitet werden, muss deren Schutz ebenfalls global sein. Die europäische Datenschutzaufsicht bedarf hierzu der intensiven Zusammenarbeit. Dies geschieht bereits heute im Rahmen der sogenannten Artikel-29-Gruppe zu wichtigen datenschutzpolitischen Themen. Die ab 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung wird die Befugnisse der Aufsichtsbehörden stärken und die Zusammenarbeit ausbauen, verbindlicher und einheitlicher gestalten. Die deutsche Datenschutzaufsicht in Bund und Land beteiligt sich an diesem Prozess durch die Mitarbeit in den europäischen Gremien; nicht zuletzt weil wir in Deutschland auf eine lange Datenschutztradition mit einem hohen Schutzstandard zurückblicken können, der auch in einem immer weiter zusammenwachsenden Europa als Benchmark gelten kann.

Was sind die großen Themen des Datenschutzes 2016?

Ein großes Thema des Datenschutzes wird der Anpassungsbedarf des nationalen Rechts an die neue Datenschutzgrundverordnung sein. Bund und Länder sind hier gefordert. Zudem kommt auf die nationalen Gesetzgeber die wichtige Aufgabe zu, die zahlreichen Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung auf einem möglichst hohen Datenschutzniveau auszufüllen. Dies umfasst nicht zuletzt auch die unter der Datenschutzgrundverordnung mögliche Beibehaltung des deutschen Zwei-Säulen-Modells aus internen Datenschutzbeauftragten und unabhängiger staatlicher Aufsicht als Garant eines hohen und allseits akzeptierten Datenschutzniveaus. Ein weiteres, nicht minder bedeutsames Thema wird die Ausgestaltung des internationalen Datentransfers in Drittstaaten sein. Nachdem der Europäische Gerichtshof 2015 das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA für unzulässig erklärt hat, muss schnellstmöglich der Abschluss einer rechtskonformen Nachfolgeübereinkunft erreicht werden.

Europäischer Datenschutztag am 28. Januar

www.bfdi.bund.de

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