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„Unsere Verantwortung verpflichtet uns zu helfen“

Bärbel Kofler, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, spricht über Grundsätze deutscher Außenpolitik.

11.04.2016
© dpa/Bernd Von Jutrczenka - Bärbel Kofler

Frau Kofler, die aktuelle Flüchtlingskrise zeigt dramatisch, wie Fragen Humanitärer Hilfe die Politik fordern und auch überfordern. Welche konkreten Möglichkeiten bleiben der Außenpolitik, menschliches Leid zu lindern?

Zu allererst verpflichtet uns unsere ethische Verantwortung und Solidarität humanitär zu helfen. Maß aller Dinge in der Humanitären Hilfe muss es sein, bedarfsorientiert Menschen in Not ein Überleben in Würde und Schutz zu gewährleisten, insbesondere in vergessenen Krisen. Deutschland ist seit zwei Jahren der drittgrößte Geber Humanitärer Hilfe weltweit. Dass die meisten Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien, Irak und Afghanistan zu uns kommen, ist kein Zufall. In diesen Ländern hat es weit vor dem Beginn der Flüchtlingskrise gravierende Menschenrechtsverletzungen gegeben. Dazu zählen Machterhalt durch Unterdrückung, Überwachung durch zahlreiche Geheimdienste, unvorstellbare Brutalität, Folter, willkürliche Verhaftungen und Massenmorde. Wir müssen also in unserer Außenpolitik immer wieder die Einhaltung der Menschenrechte einfordern und fördern und so dazu beitragen, dass Fluchtbewegungen nicht entstehen. Natürlich ist noch mehr dafür erforderlich, etwa auch die Unterstützung bei einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung.

Welche Grundsätze sind für die von Deutschland weltweit geleistete Humanitäre Hilfe wesentlich?

Die Bundesregierung ist ein zuverlässiger humanitärer Geber, der die Wahrung der humanitären Prinzipien Menschlichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit uneingeschränkt respektiert, fördert und wo nötig auch einfordert. Es gibt zahlreiche weitere Standards, unter anderem die „Zwölf Grundregeln der Humanitären Hilfe“, die von den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses Humanitäre Hilfe – dem die NRO-Dachorganisation VENRO gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt vorsitzt – erarbeitet wurden. Das Auswärtige Amt fordert die Einhaltung dieser Grundregeln von seinen Projektpartnern ein.

In Ihrer Rede vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im März 2016 haben Sie weltweit zu beobachtende Repressionen gegen die Zivilgesellschaft kritisiert. Warum war es Ihnen wichtig, dies anzusprechen?

Zivilgesellschaft bildet ein wichtiges Korrektiv gegenüber der Politik, den Medien und innerhalb der Gesellschaft, der sie selbst entstammt. So unterschiedliche Länder wie Ägypten, Russland und China beschneiden den Spielraum ihrer Zivilgesellschaft mit Härte. Ich verstehe, dass sich die Herrschenden in diesen Ländern angesichts der Entwicklungen, auch in der Weltwirtschaft, verunsichert fühlen. Aber sie können die anstehenden Probleme nur mit, nicht gegen die Bevölkerung lösen und müssen die Zivilgesellschaft als Schnittstelle nutzen. Für diesen Gedanken möchte ich werben, auch dadurch, dass ich bei meinen Reisen und in Berlin den Kontakt zur Zivilgesellschaft suche, um sie durch Sichtbarkeit zu stärken.

Vor Ihrer Ernennung zur Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe waren Sie entwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und haben unter anderem die Bedeutung der neuen globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung betont.  Welche Hoffnungen verbinden Sie mit der „Agenda 2030“ der Vereinten Nationen?

Die 2030-Agenda ist sehr ambitioniert und muss jetzt entschlossen angepackt werden. Nicht nur in den Entwicklungs- und Schwellenländern, sondern auch in Deutschland. Was mit den neuen Nachhaltigkeitszielen zu Recht eingefordert wird, ist Universalität. Das heißt für die konkrete Politik: Es geht nicht nur darum, dass wir in Deutschland irgendetwas ein bisschen besser machen, sondern auch darum, die Wechselwirkungen zwischen dem, was in Deutschland passieren muss, und dem, was international passieren muss – seien es Handelsfragen oder die Fragen der Arbeitnehmerrechte, zum Beispiel die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen –, besser zu berücksichtigen und mehr dafür zu tun, dass wir wirklich vorankommen und die Menschen nachhaltig aus der Armut herausführen. Für mich besonders bedeutend, auch mit Blick auf Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, ist das Erreichen des Ziels 8 zur Förderung der menschenwürdigen Arbeit und des Ziels 10, die Verringerung der Ungleichheit zwischen und innerhalb von Staaten. Damit einher gehen entscheidende Fragen der Umverteilung, der Armutsbekämpfung und der Schaffung von guter Arbeit weltweit.

An internationalen Gipfeltreffen und Vereinbarungen fehlt es nicht; im Mai findet in Istanbul der erste Humanitäre Weltgipfel statt. Wie bringt sich Deutschland konkret in der internationalen Zusammenarbeit ein?

Deutschland hat die Initiative für einen Humanitären Weltgipfel von Beginn an unterstützt. So hat das Auswärtige Amt im letzten Jahr zwei wichtige Vorbereitungstreffen auf Expertenebene ausgerichtet. Deutschland macht sich seit Langem für einen Paradigmenwechsel in der Humanitären Hilfe stark: weg von bloßer Reaktion auf eingetretene Katastrophen hin zu vorausschauendem Agieren und längerfristiger Planung und Mittelbereitstellung. Wir haben die internationale Auseinandersetzung mit dieser Problematik im Rahmen unserer „Preparedness-Initiative“ seit 2011 aktiv vorangetrieben und im Rahmen unseres langjährigen Engagements in internationalen humanitären Gremien aktiv mitgestaltet. Ein Ergebnis der Berliner Flüchtlingskonferenz von 2014 war der Aufruf zur Umstellung auf mehrjährige Finanzierung in der Humanitären Hilfe, die Deutschland bereits umsetzt. Die Ermöglichung überjähriger, mehrjähriger finanzieller Zusagen erlaubt es Humanitäre Hilfe planbarer und damit effektiver gestalten zu können. Deutschland übernimmt eine führende Rolle im Bereich humanitäre Finanzierung, die ein prominentes Thema beim Humanitären Weltgipfel sein wird.

Die Bundesregierung fördert auch die Einbeziehung der Wirtschaft. Was erhoffen Sie sich von diesem Dialog?

Eine Reihe deutscher Unternehmen hat inzwischen erkannt, dass es viele Gründe gibt, die Menschenrechte zu achten – es ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Dennoch haben manche Angst, wir würden sie durch staatliche Vorgaben, zum Beispiel im Rahmen der Erstellung des Nationalen Aktionsplanes „Wirtschaft und Menschenrechte“, in ihrer Gestaltungsfreiheit einschränken. Dieser Wahrnehmung will ich entgegenwirken – der Staat sorgt durch Regeln für Klarheit und bietet Unterstützung für die Umsetzung. Wichtig ist, dass ein „level playing field“ entsteht, das Regeln vorsieht, die für alle Akteure gelten. Die vom Auswärtigen Amt ins Leben gerufene Initiative #CSRhumanitär zielt darauf, den Austausch zwischen humanitären Akteuren und dem Privatsektor zu fördern. In humanitären Krisenkontexten sind auch zahlreiche nicht-humanitäre Akteure aktiv. Es ist ein zunehmendes Interesse des Privatsektors zu ­beobachten, sich stärker zu engagieren. Dass es dabei um mehr geht als einmalige Spendenaktionen, nämlich um den Aufbau längerfristig angelegter Partnerschaften, ist das zentrale Anliegen der ­Initiative. Besonders die Möglichkeit, spezifische Ressourcen wie Personal und ­Infrastruktur einzubringen, macht die Wirtschaft für die Organisationen der Humanitären Hilfe zum wertvollen Partner. 

Beim Blick auf Ihr bisheriges politisches Engagement fällt auf, wie sehr Sie Wert auf Arbeitnehmerrechte legen. Warum ist Ihnen dies ein besonderes Anliegen?

Ich selbst habe Bildungsangebote von der Hauptschule bis hin zur Promotion nutzen können. Begabung und Fleiß allein machen das aber nicht möglich. Fragen Sie einmal eine Näherin in Bangladesch, die 20 Euro im Monat verdient und auch um diese Beschäftigung fürchten muss, zusätzlich zur Angst vor Arbeitsunfällen und Übergriffen durch ihren Arbeitgeber. Wenn alle Zeit und alle Kraft dafür aufgewandt werden müssen, das eigene Überleben zu sichern, dann nützen auch die besten Bildungsangebote nichts. Wenn Löhne nur das Überleben möglich machen, muss die Politik eingreifen und Spielräume für die persönliche Weiterentwicklung schaffen. Eine gerechte Gesellschaft bedeutet für mich, dass alle ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu fairen Bedingungen einbringen können, und das muss eben auch durch Arbeitnehmerrechte gewährleistet werden. ▪

Interview: Johannes Göbel

Die Zwölf Grundregeln der Humanitären Hilfe