Von Zetkins Idee zum weltweiten Frauentag
Was als Protest für das Frauenwahlrecht begann, ist heute ein internationaler Aktionstag für Gleichberechtigung. Der 8. März steht für historische Kämpfe und aktuelle Debatten.
Am 8. März ziehen in vielen Städten Frauen und Männer durch die Straßen und demonstrieren für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Andernorts rücken Konferenzen das Thema Gleichberechtigung in den Fokus, viele Unternehmen verteilen Blumen an ihre Mitarbeiterinnen. Der Weltfrauentag gilt inzwischen weltweit als Aktionstag. In Deutschland steht er in Berlin seit 2019 und in Mecklenburg-Vorpommern seit 2023 als gesetzlicher Feiertag im Kalender.
1. Wie entstand der Weltfrauentag und warum ist er am 8. März?
Der Weltfrauentag entstand in der sozialistischen Arbeiterinnenbewegung des frühen 20. Jahrhunderts. 1909 organisierten Frauen in den USA einen Protesttag für das Frauenwahlrecht. Ein Jahr später schlug die deutsche Sozialistin Clara Zetkin auf einer Frauenkonferenz in Kopenhagen einen jährlich stattfindenden Aktionstag vor. 1911 wurde er erstmals in mehreren europäischen Ländern begangen.
Als Arbeiterinnen am 8. März 1917 im russischen Petrograd streikten und Brot, Frieden und politische Veränderungen forderten, setzte sich dieses Datum in vielen Ländern als Weltfrauentag durch. 1977 riefen die Vereinten Nationen ihre Mitgliedstaaten auf, einen internationalen Tag für Frauenrechte einzuführen.
2. Welche Rolle spielte die Frauenbewegung beim Durchbruch des Wahlrechts in Deutschland?
Seit dem späten 19. Jahrhundert forderten sowohl bürgerliche als auch sozialistische Frauenverbände in Deutschland das Wahlrecht. Mit der Einführung des Weltfrauentags ab 1911 erhielt diese Forderung eine internationale Bühne. Der Aktionstag trug dazu bei, das Wahlrecht zu einem öffentlich sichtbaren politischen Anliegen zu machen und verstärkte den Druck auf die Regierung.
Durchgesetzt wurde das Wahlrecht erst nach der Novemberrevolution 1918. Der Rat der Volksbeauftragten verkündete am 12. November das gleiche allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren. Bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 wurden 37 Frauen gewählt.
3. Wie entwickelten sich die Rechte von Frauen in Deutschland seit 1945?
Nach dem Zweiten Weltkrieg verankerten beide deutsche Staaten, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) die Gleichberechtigung 1949 in ihren Verfassungen. In der DDR war die Erwerbstätigkeit von Frauen politisch gewollt und weit verbreitet, aber häufig verbunden mit einer Doppelbelastung durch Beruf und Familie.
In der Bundesrepublik bestanden trotz des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz rechtliche Benachteiligungen zunächst fort. Bis 1958 durfte ein Ehemann unter bestimmten Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen. Erst die Reform des Ehe- und Familienrechts von 1977 stellte die Gleichberechtigung in der Ehe verbindlich klar.
1994 wurde der Gleichstellungsauftrag im Grundgesetz präzisiert. Reformen betrafen unter anderem den Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen.
4. Wo bestehen heute noch Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in Deutschland?
Frauen verdienen in Deutschland bei vergleichbarer Tätigkeit im Durchschnitt noch immer sechs Prozent weniger als Männer, wie der bereinigte Gender-Pay-Gap zeigt. Sie übernehmen einen großen Teil der unbezahlten Sorgearbeit, arbeiten häufiger in Teilzeit und beziehen dadurch im Alter geringere Renten. In Führungspositionen sind sie weiterhin seltener vertreten. In den 40 größten börsennotierten Unternehmen liegt der Anteil von Frauen in den Vorständen bei rund einem Viertel. Im Bundestag beträgt er etwa ein Drittel. Auch Gewalt in Partnerschaften betrifft überwiegend Frauen.
5. Welche Rolle spielt Deutschland beim internationalen Schutz von Frauenrechten?
Der internationale Schutz von Frauenrechten stützt sich auf mehrere Abkommen. Dazu gehören die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW von 1979, die Istanbul-Konvention des Europarats von 2011 und die UN-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit von 2000. Sie verpflichten Staaten, Frauen besser zu schützen und regelmäßig über Fortschritte zu berichten.
Deutschland unterstützt diese Abkommen und setzt sie um. Die Frauenrechtskonvention CEDAW gilt in Deutschland seit 1985, die Istanbul-Konvention seit 2023 ohne Einschränkungen. Außerdem unterstützt die Bundesregierung internationale Projekte für Frauenrechte und beteiligt sich an der Organisation UN Women. Auch in internationalen Foren wie der EU, den G7 und den G20 bringt Deutschland das Thema regelmäßig ein.