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Zwei-plus-Vier-Vertrag

Am 12. September 1990 unterzeichneten die Außenminister der Bundesrepublik und der DDR sowie Frankreichs, Großbritanniens, Russlands und der USA das Vertragswerk, das die Wiedervereinigung auch außenpolitisch besiegelte.

10.09.2015
© dpa/akg-images - Two Plus Four Treaty

Bis zuletzt blieb ungewiss, ob der Vertrag zustande kommen würde. Heikle Fragen waren zu klären: Sollte das wiedervereinigte Deutschland Mitglied der NATO sein? Was würde mit den sowjetischen Truppen passieren, die noch in Ostdeutschland stationiert waren? Die europäischen Nachbarn Deutschlands blickten, bei aller Freude über die Wiedervereinigung, zudem mit Sorge auf die neue Großmacht in der Region. Würde Deutschland ihre Grenzen achten?

Zwischen Mai und September 1990 berieten die Außenminister der Bundesrepublik, DDR, Frankreichs, Großbritanniens, Russlands und der USA immer wieder über diese Punkte – und erzielten in langen Verhandlungen eine Einigung. Am 12. September 1990 unterzeichneten sie in Moskau den Zwei-plus-Vier-Vertrag – benannt nach den beteiligten Ländergruppen. Am 1. Oktober 1990 verzichteten die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs in einer gemeinsamen Erklärung in New York auf ihre Rechte in Bezug auf Deutschland und gaben der Bundesrepublik damit ihre volle Souveränität zurück. Am 15. März 1991 trat der Zwei-plus-Vier-Vertrag in Kraft. Er war das außenpolitische Gegenstück zum Einigungsvertrag zwischen Bundesrepublik und DDR.

Geeintes Deutschland Mitglied der NATO

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sah unter anderem vor, dass auch das geeinte Deutschland der NATO angehören werde. Bis Ende 1994 sollten alle sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland abziehen. Fortan durften der NATO angehörende deutsche Truppen, aber keine ausländischen Streitkräfte auf ostdeutschem Gebiet stationiert werden. Die Bundeswehr wurde auf 370.000 Soldaten verkleinert. Zudem verzichtete die Bundesrepublik auf atomare, biologische und chemische Waffen.

Deutschland sicherte außerdem die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen zu. Gerade Polen hatte auf entsprechende Zusagen gedrungen. Die „Oder-Neiße-Frage“ wurde in einem eigenen Vertrag geregelt, fand aber auch Eingang in den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Schon in Artikel 1 heißt es über das vereinte Deutschland: „Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.“

Die UNESCO hat den Zwei-plus-Vier-Vertrag 2011 in das Weltdokumentenerbe „Memory of the World“ aufgenommen. Das weltumspannende digitale Netzwerk umfasst ausgewählte, herausragende Dokumente der Zeitgeschichte.

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