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„Den Frieden im Geist der Menschheit verankern“

Ein Kurzinterview mit Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt und Präsidentin des UNESCO-Welterbekomitees, zu 70 Jahre UNESCO.

12.11.2015
© dpa/Martin Schutt - Maria Böhmer

Vor 70 Jahren wurde der Gründungsvertrag der UNESCO unterzeichnet. Heute bringt man die UNESCO vor allem mit dem Welterbe in Verbindung. Mehr als 1000 Orte führt sie als Welterbestätten, davon 40 in Deutschland. Wozu braucht es den Titel „Welterbe“?
Die UNESCO wurde gegründet, um nach dem Zweiten Weltkrieg durch Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur den Frieden im Geist der Menschen zu verankern. Aus diesem Grundgedanken leiten sich die vielfältigen Aktivitäten der UNESCO bis heute ab und rechtfertigen sie für jede Generation neu. Auch die Welterbekonvention wurde damit begründet, die bedeutendsten Kultur- oder Naturdenkmäler in dialogorientierten Verfahren der Obhut der gesamten Menschheit anzuvertrauen. Diese Denkmäler zu erhalten und der nächsten Generationen zu übergeben, ist Aufgabe der gesamten Staatengemeinschaft.

Die Zerstörung kultureller Schätze in Krisen- und Kriegsgebieten löst zunehmend Besorgnis aus. Was kann die UNESCO hier tun, und welche Rolle spielt Deutschland dabei?
Auf ihrer Generalkonferenz in Paris im November 2015 beschließen die Mitgliedstaaten der UNESCO eine Strategie zum Schutz von Kulturgütern und kultureller Vielfalt in bewaffneten Konflikten. Sie knüpft an die Bonner Erklärung des Welterbekomitees und die VN-Resolution „Saving the Cultural Heritage of Iraq“ an und soll die betroffenen Krisenstaaten besser in die Lage versetzen, präventiv und kurativ auf den Kulturverlust zu reagieren und Kulturgutschutz systematisch in humanitäre Aktivitäten und Peacebuilding einzubeziehen. Deutschland ist sowohl national wie bilateral und multilateral mit der gleichen Zielrichtung aktiv. Das Bundeskabinett verabschiedete gerade einen Gesetzentwurf, der zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut aus Plünderung und Raubgrabung führt. Deutschland hilft bei der Restaurierung von schwer beschädigten Kulturgütern und historischen Stätten. Das Auswärtige Amt und Institutionen wie das Deutsche Archäologische Institut tragen zu den Vorarbeiten für Erhalt und Wiederherstellung bei. Wir arbeiten eng mit der UNESCO zusammen.

Neben der Unterzeichnung des Gründungsvertrags der UNESCO gibt es 2015 einen weiteren Jahrestag: Die UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen feierte im Oktober ihr zehnjähriges Bestehen. Inwiefern ist die Konvention für die deutsche Kultur- und Medienpolitik wegweisend?
Ziel der Konvention ist es, die gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Erhaltung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu stärken. Diese prägt unser demokratisches und pluralistisches Gemeinwesen und ist für Kreativität und Wettbewerb wichtig, insbesondere in einem immer rasanteren Globalisierungs- und Liberalisierungsprozess.

70. Jahrestag der Unterzeichnung des Gründungsvertrages der UNESCO am 16. November 2015

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