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Privatsache oder nationaler Kunstschatz?

Um das geplante Gesetz zum Kulturgutschutz ist in Deutschland eine Debatte entbrannt. Vor allem namhafte zeitgenössische Künstler wie Gerhard Richter und Georg Baselitz wehren sich vehement dagegen. Ein Überblick über die Positionen.

08.09.2015
© dpa/Jan Woitas - Culture

Privatsache oder national bedeutsamer Kunstschatz? Um diese Frage gibt es heftigen Streit. Wie alle Mitgliedsstaaten muss Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 umsetzen. Sie soll den Ländern helfen, die Rückgabe von Kulturgütern zu organisieren, die illegal ins Ausland gebracht wurden. Die Bundesregierung nahm das zum Anlass, die in Deutschland geltenden Regelungen zum Schutz von Kulturgütern insgesamt zu überprüfen. Ergebnis: Sie will drei bestehende frühere Gesetze zu einem neuen Gesetz zusammenfassen. Es soll die Möglichkeiten im Kampf gegen den illegalen Handel verbessern und den Verkauf von „national wertvollem Kulturgut“ ins Ausland einschränken.

Doch vor allem über die Definition von „national wertvollem Kulturgut“ ist eine Debatte entbrannt. Bereits seit der Zeit der Weimarer Republik gibt es eine Liste von Werken, die nicht ins Ausland verkauft werden dürfen, weil man sie wegen ihrer besonderen Bedeutung in Deutschland halten möchte. Kulturstaatsministerin Monika Grütters möchte nun weitere Werke auf diese Liste setzen. Künstler und Sammler fürchten, ihr Eigentum könnte pauschal als national wertvolles Kulturgut behandelt werden. Ein Verkauf ins Ausland wäre dann allenfalls mit einer Genehmigung möglich.

Gerhard Richter wähnt einen Eingriff in die Freiheit

Tatsächlich sieht das neue Gesetz vor, öffentliche Sammlungen in ihrer Gesamtheit unter Schutz zu stellen. Das wäre für Museen von Vorteil, weil sie beispielsweise einfacher die Rückgabe fordern könnten, wenn gestohlene Werke in einem anderen Land wieder auftauchen. Wichtig ist der verstärkte Schutz auch mit Blick auf archäologische Funde. Niemand soll sich am illegalen Handel damit bereichern können. „Kulturgutschutz fristete bisher in Deutschland leider ein Schattendasein“, so Monika Grütters. „Das korrigieren wir jetzt.“

Viele Vertreter der Kunstszene wehren sich jedoch gegen die Pläne. Der weltweit gefragteste lebende Maler Gerhard Richter sieht in dem geplanten Gesetz einen Eingriff in die Freiheit. „Niemand hat das Recht mir vorzuschreiben, was ich mit meinen Bildern mache“, sagte er der Dresdner Morgenpost. Der Maler und Bildhauer Georg Baselitz zog einige Leihgaben aus der Dauerausstellung des Dresdner Albertinums ab. Die Befürworter des Gesetzes weisen die Kritik zurück. Mehr als 90 Prozent der Kulturgüter dürften auch in Zukunft ausgeführt werden. Zudem seien Vertreter des Kunsthandels von Anfang an die Gespräche über das neue Gesetz eingebunden gewesen.

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