Wie Deutschland Inklusion ermöglicht
Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen. Teilhabe ist nicht nur Ziel, sondern auch Bedingung von Demokratie. Die Rolle der Inklusion in Deutschland.
Die Behindertenbewegung und der Artikel 3 des Grundgesetzes
In den 1960er und 70er Jahren begannen immer mehr Menschen mit Behinderung, sich gegen Ausgrenzung zu wehren. Einen wichtigen Impuls gaben Ernst Klee und Gusti Steiner, die mit Volkshochschulkursen und Aktionen die „Bewältigung der Umwelt“ thematisierten. Erstmals wurden die alltäglichen Barrieren für Menschen mit Behinderung öffentlichkeitwirksam diskutiert. Es folgten Kampagnen verschiedener Gruppen während des UN-Jahres der Behinderten 1981. Der lange Kampf für Gleichstellung und Inklusion führte 1994 zu einer Grundgesetzänderung. Artikel 3, Absatz 3 wurde ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention
2009 hat Deutschland das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ ratifiziert, eine von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Konvention. Das „UN-BRK“ verbrieft: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht. Die Konvention ist geltendes Recht in Deutschland und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Inklusion in den Nachhaltigen Entwicklungszielen
Deutschland beteiligt sich mit zahlreichen Maßnahmen an der Agenda 2030. In mehreren der 17 von den Vereinten Nationen verabschiedete Zielen für eine nachhaltige Entwicklung taucht „Inklusion“ explizit auf. Zu den Zielen der 193 Mitgliedstaaten der UN-Generalversammlung gehören: eine inklusive Bildung für alle, inklusiv gestaltete Städte und Gemeinden, inklusive Institutionen und Gesellschaften.
Das Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz ist ein Gesetzespaket, das in mehreren Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt. Ziel ist es, mehr Möglichkeiten zur Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Das beinhaltet die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und Sozialem. Konkrete Punkte sind Weiterbildungen, individuelle Beratungen, Eingliederungshilfen und Kostenübernahmen.