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Lieferkettengesetz schützt Menschen weltweit

Unternehmen in Deutschland müssen auf die Einhaltung der Menschenrechte in ihren internationalen Lieferketten achten.

27.08.2023
Deutschland Menschrechte | Lieferkettengesetz tritt in Kraft
© picture alliance/dpa

Viele Millionen Menschen auf der Welt leiden Not, weil sie für ihre Arbeit viel zu schlecht bezahlt und soziale Mindeststandards missachtet werden. Dazu gehört etwa die Missachtung des Verbots von Zwangs- und Kinderarbeit. Fast 80 Millionen Kinder weltweit arbeiten unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, in Minen, Steinbrüchen oder auf Plantagen. Du möchtest wissen, wie sich die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft für die Einhaltung sozialer Mindeststandards engagieren? Hier findest du Antworten:

Wie unterstützt Deutschland weltweite soziale Mindeststandards?

Ein Mittel, diese menschenunwürdigen Zustände zu bekämpfen, ist das Lieferkettengesetz. Von 2023 an gilt es in Deutschland zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten. Sein Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen durch das Gesetz die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz?

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, wie es offiziell heißt, gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Laut Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Svenja Schulze, sind davon rund 900 Unternehmen betroffen. Für sie ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, für den eigenen Geschäftsbereich sowie für unmittelbare und mittelbare Zulieferer.

Was bedeutet das Lieferkettengesetz für die Unternehmen?

Grundsätzlich müssen sie dafür sorgen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Ihre Sorgfaltspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Anforderungen sind abgestuft, insbesondere nach dem Einflussvermögen der Unternehmen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette.

Was müssen Firmen laut Lieferkettengesetz leisten?

Die Unternehmen müssen laut BMZ unter anderem eine Risikoanalyse durchführen, ein Risikomanagement sowie einen Beschwerdemechanismus aufsetzen und öffentlich darüber berichten. Bei Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern müssen die Unternehmen umgehend tätig werden, „um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren“.

Wie wird die Einhaltung des Lieferkettengesetzes überprüft?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft, ob die Unternehmen sich an das Gesetz halten. Es kontrolliert die Unternehmensberichte und geht Beschwerden nach. Stellt das BAFA Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Aufträgen in Deutschland ausschließen.

Betrifft das Lieferkettengesetz auch ausländische Unternehmen in Deutschland?

Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland unterliegen ebenfalls dem Gesetz. Entscheidend ist hier die Zahl der Mitarbeitenden in Deutschland; es gelten dieselben Regeln wie für deutsche Unternehmen.

Was ändert sich 2024 im deutschen Lieferkettengesetz?

Von 2024 an gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Deutschland gibt es rund 4800 Unternehmen dieser Größe. Kleine und mittelständische Unternehmen unterliegen nicht dem Gesetz.

Wie hilft das Lieferkettengesetz Menschen im Ausland?

Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland, die direkt oder indirekt für deutsche Firmen oder Firmen in Deutschland tätig sind, können ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen. Zudem können sie Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Deutsche Gewerkschaften und NGO dürfen Betroffene aus anderen Ländern bei der Vertretung ihrer Rechte vor deutschen Gerichten unterstützen.

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