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Ein Jahr der Sozialreformen

Mehr Kindergeld und vor allem das neue Bürgergeld: Im Jahr 2023 treten auch zentrale Sozialreformen in Kraft.

Sarah Kanning, 29.12.2022
Arbeitsminister Heil beim Besuch eines Jobcenters
Arbeitsminister Heil beim Besuch eines Jobcenters © picture alliance/dpa

In Deutschland tritt 2023 mit der Einführung des Bürgergelds eine der großen Sozialreformen der Bundesregierung in Kraft. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht sogar von der „größten Sozialstaatsreform seit 20 Jahren“. Zudem werden seit Anfang Januar Familien durch ein erhöhtes Kindergeld unterstützt. Ein Überblick über wichtige Neuerungen bei den Sozialleistungen in Deutschland.

Kindergeld

Das bisher gestaffelte Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind bis zum 18. Geburtstag 31 Euro mehr pro Monat und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro. Familien mit drei Kindern erhalten damit künftig fast 90 Euro mehr im Monat.

Bürgergeld

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Das Bürgergeld löst im Januar 2023 die bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende ab. In Deutschland war das System unter dem Namen Hartz IV bekannt. Neben gestiegenen Bezügen um mehr als 50 Euro monatlich steht vor allem die Vermittlung in dauerhafte Arbeit statt in einfache Aushilfsjobs im Zentrum. Arbeitssuchende sollen besser qualifiziert und beim Einstieg in eine Berufsausbildung unterstützt werden. Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können, das erste Jahr gilt daher als Karenzzeit für Wohnung und Vermögen. Auch die Regelsätze für Kinder werden um bis zu 44 Euro im Monat erhöht. Die Bedarfe sollen künftig nicht mehr rückblickend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Bundestag und Bundesrat hatten das Bürgergeld nach langem Ringen im November 2022 beschlossen.

Ausbildung und Umschulung

Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll dabei ab Juli 2023 noch intensiver unterstützt werden. Ein Berufsabschluss könnte dann beispielsweise auch in drei statt zwei Jahren nachgeholt werden. Wer sich weiterbilden möchte, kann ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld von 75 bis 150 Euro erhalten, je nachdem ob die Weiterbildung mit einem Abschluss verbunden ist. Das Abschließen einer Weiterbildung hat künftig Vorrang vor einer Vermittlung in ein Jobverhältnis. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es Prämien.

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