Gegen sexuelle Diskriminierung
Ehe für alle und drittes Geschlecht: Wie neue Gesetze die Gleichberechtigung von LGBTQI+ in Deutschland fördern.
Gegen sexuelle Diskriminierung
Ehe für alle, drittes Geschlecht und Adoptionsrecht: Wie Gesetze die Gleichberechtigung von LGBTQI-Personen in Deutschland fördern.
Welche Gesetze zum Schutz vor sexueller Diskriminierung gibt es in Deutschland?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz garantiert gleiche Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung. Es verbietet die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT). Im Sommer 2017 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus erweitert und ächtet darin auch Homosexuellen- und Transfeindlichkeit.
Was bedeutet Ehe für alle?
Der erste Schritt zu einem rechtlichen Status für homosexuelle Paare war 2001 die eingetragene Lebenspartnerschaft, umgangssprachlich Homo-Ehe genannt. Sie ermöglichte zum Beispiel einen gemeinsamen Nachnamen, verpflichtete die Partner zum gegenseitigen Beistand und regelte das Erbrecht. Grenzen gab es jedoch bei der Adoption von Kindern.
Am 30. Juni 2017 hat der Bundestag die Ehe für alle beschlossen. Bei einer Umfrage des Instituts Insa sprachen sich 74,7 Prozent der Deutschen dafür aus. Gleichgeschlechtliche Paare können seit Oktober 2017 heiraten und sind heterosexuellen Ehepaaren rechtlich nun gleichgestellt. Deutschland ist damit einer von weltweit 24 Staaten, in denen homosexuelle Paare heiraten dürfen.
Wie beeinflusst die Ehe für alle das Adoptionsrecht?
Die Ehe für alle ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren jetzt auch die gemeinsame Adoption eines Kindes. Zuvor war es lediglich erlaubt, das leibliche Kind oder Adoptivkind des Partners beziehungsweise der Partnerin zu adoptieren.
Was bedeutet „drittes Geschlecht“?
Im deutschen Geburtenregister ist außer männlich und weiblich seit Dezember 2018 auch die Geschlechtsangabe „divers“ möglich. Dies dient der Gleichstellung von intersexuellen Menschen, die von Geburt an sowohl männliche als auch weibliche biologische Merkmale aufweisen. Bisher mussten sie die unzutreffende Zuordnung zu einem bestimmten Geschlecht hinnehmen oder den Geschlechtseintrag offen lassen. Das Bundesverfassungsgericht wertete dies 2017 als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.
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