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Polizist mit Turban – darf der das?

Jaspinder Singh möchte im Polizeidienst seinen Turban tragen – und stößt damit auf Widerstand. Was wiegt höher: Religionsfreiheit oder staatliche Neutralität?

21.04.2026
Mehrere junge Männer und Frauen in Polizeiuniform stehen auf  einer Treppe. Einer der Männer trägt einen Turban.
Jaspinder Singh bei seiner Vereidigung im März 2026 in Bremen © Radio Bremen

Worum geht es?

Jaspinder Singh macht eine Ausbildung bei der Polizei Bremen. Sie besteht aus einem Bachelor-Studium und Praxisphasen. Schließt er die Ausbildung erfolgreich ab, ist er Polizeikommissar. „Der Job ist immer mein Traum gewesen“, sagte Singh bei seiner Vereidigung im Mai 2025 gegenüber dem Magazin „buten un binnen“ von Radio Bremen. Singh gehört der Glaubensgemeinschaft der Sikh an und möchte auch bei der Arbeit den traditionellen Dastar tragen, einen Turban. Die Polizei Bremen teilte ihm jedoch mit, er könne dies nicht im Außendienst tun, wenn er Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern hat

Der Job ist immer mein Traum gewesen.
Jaspinder Singh, in der Ausbildung zum Polizeikommissar

Wie begründete die Polizei Bremen das?

Die Behörde argumentierte, Polizisten müssten als Vertreter des Staates weltanschaulich neutral sein. Sie wies gleichzeitig darauf hin, dass sie der Religionsfreiheit einen hohen Wert beimesse. Im Innendienst dürfe Singh den Dastar tragen.

Ein Mann mit einem Turban bindet einer anderen Person einen Turban.
Beim „Turban-Tag“ in Berlin zeigten Sikh-Gläubige Interessierten, wie man den Dastar bindet. © dpa/pa

Reichte ihm das?

Nein. Der Dastar verkörpere Werte wie Souveränität, Würde und die Pflicht, für Gerechtigkeit einzustehen. Das Ablegen des Turbans bedeute für ihn, ein zentrales religiöses Gebot und einen wesentlichen Teil seiner Identität zu verletzen. Er sah sich in seiner Regionsfreiheit und seiner Berufsausbildungsfreiheit eingeschränkt und zog vor ein Verwaltungsgericht.

Wie entschied das Gericht?

Es gab Singh Recht. Es gebe derzeit in Bremen keine gesetzliche Grundlage für das Verbot. Solange das Bundesland diese Grundlage nicht schafft, darf Singh seinen Turban also tragen. 

Wie sieht es mit anderen religiösen Kopfbedeckungen bei der Polizei aus, zum Beispiel mit dem Kopftuch?

Für die Polizei ist das jeweilige Bundesland zuständig. Deshalb sind die Regelungen unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist das Tragen des Kopftuchs im Polizeidienst grundsätzlich nicht möglich, in anderen gibt es Raum für Lösungen im individuellen Fall. Im Zweifel entscheiden Gerichte. 

Sikh-Gläubige in Deutschland

Laut Sikh Verband Deutschland gibt es rund 30.000 Mitglieder der Glaubensgemeinschaft in Deutschland, die meisten leben in Ballungszentren wie Frankfurt am Main, Köln oder Hamburg. Dort gibt es auch eine ganze Reihe von „Gurdwaras“, Versammlungs- und Gebetsorten der Sikh.