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Das Recht auf Selbstbestimmung

Manchmal kann ein Patient keine Entscheidungen mehr treffen. Deshalb gibt es in Deutschland Patientenverfügungen und Organspendeausweise.

Kim Berg, 21.05.2020
740.000 Organspendeausweise wurden im Januar 2020 beantragt.
740.000 Organspendeausweise wurden im Januar 2020 beantragt. © picture alliance / Geisler-Fotopress

Wie möchte ich behandelt werden, wenn ich schwer oder gar unheilbar krank werden sollte? Und möchte ich meine Organe nach meinem Tod spenden? Das deutsche Gesundheitssystem lässt den Menschen Raum zur Selbstbestimmung. Ob mit einer Patientenverfügung oder mit einem Organspendeausweis: Die Deutschen dürfen selbst entscheiden, wie sie behandelt werden möchten.

Der Organspendeausweis

Der Organspendeausweis hält fest, ob Ärzte nach dem Tod Organe und Gewebe entnehmen dürfen. Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) besaßen 2018 36 Prozent der Deutschen einen solchen Ausweis. In Deutschland gilt bei der Organspende die Zustimmungslösung. Wer nach seinem Tod Organe spenden möchte, muss sich im Vorfeld aktiv dafür entscheiden. 2019 spendeten 932 Menschen nach ihrem Tod in Deutschland ihre Organe. Durchschnittlich rettete ein Spender damit drei schwerkranken Patienten das Leben. Das ist aber leider noch nicht genug. Über 9.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spendeorgan.

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Deshalb brachte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 2019 die doppelte Widerspruchslösung ins Gespräch. Die Idee war, jeder wird automatisch zum Organspender, es sei denn man hat zu Lebzeiten Widerspruch erhoben oder aber die Hinterbliebenen widersprechen nach dem Tod. So wollte Spahn die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Der Bundestag lehnte diese Lösung allerdings im Januar 2020 ab. Jetzt setzt er auf eine bessere Informierung der Bürger, um mehr potentielle Organspender zu erreichen. Im Januar 2020 erzielte die Regierung damit bereits erste Erfolge. 740.000 Menschen bestellten sich einen Organspendeausweis – mehr als doppelt so viele wie im Monatsdurchschnitt 2019.

Die Patientenverfügung

Für viele gehört sie zu den schwersten Fragen im Leben: Wie möchte ich behandelt werden, wenn ich unheilbar krank bin oder einen schweren Unfall erlitten habe? Oft können Patienten ihre Wünsche dann nicht mehr selber äußern. Für diesen Fall gibt es in Deutschland die Patientenverfügung. So können Menschen präzise Behandlungswünsche festlegen, die dann von den Ärzten erfüllt werden. Möchte ich zum Beispiel im Sterbeprozess lebenserhaltende Maßnahmen bekommen? Und wo möchte ich sterben?

Seit der Coronakrise gibt es eine Ergänzung zur herkömmlichen Patientenverfügung. Mit ihr können Menschen festlegen, welche Maßnahmen sie im Falle einer Covid-19 Erkrankung getroffen werden sollen.

© www.deutschland.de

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