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„Grundrechte in ihrer Breite schützen“

Ein Verein zieht für gleiche Rechte oder Meinungsfreiheit vor Gericht. Vorsitzender Ulf Buermeyer erklärt die Motive.

Interview: Helen Sibum, 29.01.2021
Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte
Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte © GFF/Paul Lovis Wagner

Herr Buermeyer, welches Anliegen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)?
Die GFF ist gewissermaßen die Rechtsschutzversicherung des Grundgesetzes. Grundrechte setzen sich nicht von allein durch. Es braucht Menschen, die Fälle vor Gericht bringen, damit die Grundrechte in der Praxis Wirkung entfalten.

Können Sie ein Beispiel nennen?
Der Bundesnachrichtendienst durfte früher Menschen, die nicht in Deutschland leben und keinen deutschen Pass haben, sehr weitgehend überwachen. Die GFF war aber der Meinung, dass die Grundrechte unserer Verfassung für alle Menschen gelten – jedenfalls, wenn es um den Schutz vor deutschen Behörden geht. Deswegen haben wir das Bundesverfassungsgericht angerufen und es hat uns im Mai 2020 Recht gegeben.

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So wie dieser berühren viele Ihrer Fälle den Bereich Digitales und Datenschutz.
Ja, aber wir wollen die Grundrechte in ihrer Breite schützen. Deswegen richten wir uns unter anderem auch gegen Diskriminierung. Die GFF hat etwa einen Verein aus Bayern verklagt, an dessen jährlichem Wettfischen nur Männer teilnehmen dürfen. Mit unserer Klage haben wir eine Frau unterstützt, die mitmachen möchte. Männer und Frauen sind gleichberechtigt – so steht es im Grundgesetz und das muss auch für Vereine gelten. Das Amtsgericht hat uns Recht gegeben, der Verein hat dagegen Rechtsmittel eingelegt – mal schauen, wie es weitergeht.

In Deutschland gibt es eine Diskussion über die Angemessenheit der Einschränkung von Grundrechten wegen der Corona-Pandemie. Wie stehen Sie dazu?
Ich halte die politische Reaktion auf die Corona-Krise im Großen und Ganzen für grundrechtskompatibel. Die GFF hat natürlich von Anfang an genau hingeschaut und verschiedenste Maßnahmen einem „Grundrechte-Check“ unterzogen. Es gab sicher einzelne Entscheidungen, die zu weit gingen. Aber der Vorwurf, in der Pandemie werde das Grundgesetz abgeschafft, ist großer Unsinn. Unabhängig von der Corona-Pandemie muss ich leider sagen, dass wir beispielsweise mit Blick auf Schutz vor Überwachung nach wie vor große Defizite sehen. Ich hoffe, dass sich das ändert. Die GFF möchte dazu beitragen, dass die Grundrechte auch in diesem Bereich einen größeren Stellenwert bekommen.

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