So ist die EU organisiert
Die wichtigsten europäischen Institutionen und ihre Aufgaben im Überblick.
Europäische Union
Deutschland gehörte 1957 zu den sechs Gründungsmitgliedern der heutigen EU. Seit 2013 besteht diese aus 28 Staaten, in 19 ist der Euro offizielle Währung. Deutschlands Beitrag zum EU-Haushalt liegt aufgrund seiner Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei etwa 20 Prozent.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist das parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaften. Es besteht derzeit aus 751 Abgeordneten, die durch die Bevölkerung der 28 Mitgliedsländer auf fünf Jahre direkt gewählt werden. Jedes Land besetzt aufgrund seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Deutschland, als größtes EU-Mitgliedsland, entsendet derzeit 96 Abgeordnete. Das Parlament verfügt über Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse, allerdings über kein Initiativrecht bei der Rechtsetzung. Sitz des Parlamentes ist Straßburg; Arbeitsorte sind daneben Brüssel und Luxemburg.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel ist ein politisch unabhängiges supranationales Organ, das die Interessen der gesamten EU vertritt und wahrt. Die EU-Kommission hat ein Vorschlagsrecht (Initiativrecht) für alle gemeinschaftlichen Rechtsakte, als „Hüterin der Verträge“ achtet sie auf die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und verfügt über exekutive Befugnisse, beispielsweise beim Haushalt oder dem Kartellrecht. Sie vertritt die Gemeinschaftsinteressen nach außen. An der Spitze der Kommission steht der Kommissionspräsident, in Kürze die Deutsche Ursula von der Leyen.
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Der Rat der Europäischen Union („Ministerrat“) ist das wichtigste gesetzgeberische EU-Gremium. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Fachminister. Der Rat und das EU-Parlament teilen sich die Legislativbefugnisse und die Verantwortung für den EU-Haushalt. Der Vorsitz – die Ratspräsidentschaft – wechselt alle sechs Monate.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat legt die politischen Leitlinien der EU fest. In ihm kommen unter Vorsitz des Präsidenten mindestens zweimal jährlich die Staats- und Regierungschefs sowie der Kommissionspräsident und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik zusammen.
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